Die Wettbewerbshüter bescheinigen dem Internetgiganten “eine überragende marktübergreifende Bedeutung”. Damit können sie in Zukunft leichter gegen wettbewerbsgefährdende Praktiken vorgehen.
Bonn (dpa) – Schon lange blicken die Wettbewerbshüter mit Sorge auf die Marktmacht von Internetriesen wie Google, Amazon, Facebook oder Apple. Jetzt stellt das Bundeskartellamt erstmals die Weichen für eine schärfere Kontrolle eines der Giganten: Es trifft Google und seinen Mutterkonzern Alphabet.
Die Kartellwächter haben “eine überragende marktübergreifende Bedeutung von Google festgestellt”, wie Behördenpräsident Andreas Mundt mitteilte. Damit unterliege der Internetgigant künftig der erweiterten Missbrauchsaufsicht. Die Wettbewerbshüter können so in Zukunft leichter eventuelle wettbewerbsgefährdende Praktiken des US-Konzerns untersagen.
“Das ist ein ganz wesentlicher Schritt, denn auf dieser Grundlage kann das Bundeskartellamt jetzt konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen”, sagte Mundt. Die Behörde habe bereits begonnen, die Verarbeitung persönlicher Daten durch Google sowie das Nachrichtenangebot Google News Showcase intensiver unter die Lupe zu nehmen. “Parallel dazu betreiben wir mit Nachdruck weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta, ehemals Facebook”, sagte Mundt.
Google verzichtete auf Rechtsmittel gegen den Beschluss der Wettbewerbsbehörde. Konzernsprecherin Lena Heuermann betonte: “Die Menschen, die unsere Produkte und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, erwarten, dass wir unser Geschäft verantwortungsbewusst betreiben und reguliert werden.” Google sei zuversichtlich, die Vorschriften einzuhalten.
Soweit aber Änderungen erforderlich sein sollten, werde der Konzern konstruktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um Lösungen zu finden, die es den Menschen und Unternehmen in Deutschland ermöglichten, die Google-Produkte weiterhin in einer für sie hilfreichen Weise zu nutzen.
“Wir untersagen erst einmal nichts”
Für die Verbraucher hat die Maßnahme des Kartellamtes zunächst keine Auswirkungen. “Wir untersagen erst einmal nichts”, hieß es bei der Behörde. Doch könne es im weiteren Verlauf des Verfahrens durchaus dazu kommen, dass Maßnahmen ergriffen werden, die für die Google-Nutzer spürbar seien – falls die Behörde etwa auf wettbewerbsgefährdende Praktiken wie die Behinderung von Konkurrenten oder eine Selbstbevorzugung des Konzerns stoße und sie untersage.
