Samsung stellt drei neue Budget-Handys vor

Mit dem Galaxy M33 5G, dem Galaxy M23 5G und dem Galaxy A13 hat Samsung drei neue Smartphones vorgestellt.

Samsung erweitert seine Galaxy-A- und seine Galaxy-M-Familien um neue Smartphone-Modelle. Das Galaxy M23 und das Galaxy M33 bieten jeweils ein TFT-Display im 6,6-Zoll-Format und einer Auflösung von 2.408 x 1080 Pixeln. Beide Bildschirme verfügen über eine maximale Bildwiederholfrequenz von 120 Hz. 5G-Konnektivität ist bei beiden M-Modellen ebenfalls an Bord.

Achtkern-Prozessor und großer Akku
Zur weiten Ausstattung des Galaxy M23 (hier bei Amazon vorbestellbar) und des M33 gehören ein Akku mit 5.000 mAh, der sich mit bis zu 25 Watt schnell laden lässt. Im Gehäuse werkeln ein nicht näher benannter Achtkern-Prozessor und vier Gigabyte RAM beim M23 sowie sechs Gigabyte RAM beim M33. Der interne Speicher bietet 128 Gigabyte und kann per Micro-SD-Karte erweitert werden.

Gute Kamera-Ausstattung und Android 12
Beide M-Smartphones verfügen über eine Frontkamera mit acht Megapixeln, die in einer Teardrop-Notch am oberen Display-Rand untergebracht ist. Im Galaxy M33 verbaut Samsung eine Vierfach-Kamera. Diese besteht aus einem Hauptsensor mit 50 Megapixeln, einer Superweitwinkel-Kamera mit acht Megapixeln, einer Makrokamera mit zwei Megapixeln und einem Tiefensensor mit zwei Megapixeln. Beim günstigeren M23 wird die Makrokamera gestrichen. Die übrige Kamera-Ausstattung ist identisch.

Als mobiles Betriebssystem kommt bei allen drei Modellen Android 12 mit der Bedienoberfläche One UI 4.1 zum Einsatz. Das Galaxy M23 ist ab sofort für 289 Euro in Deutschland erhältlich. Das M33 erscheint am 8. April für 349 Euro.

Einsteiger-Modell ab 189 Euro
Das mit 189 Euro günstigste der drei neuen Smartphones trägt den Namen Galaxy A13. Für den geringeren Preis müssen Käufer einige Abstriche hinnehmen. So verfügt der Bildschirm nur über 60 Hz Bildwiederholfrequenz. Das Smartphone lässt außerdem 5G-Support vermissen.

Der Arbeitsspeicher bietet vier Gigabyte und der interne Speicher ist mit 64 Gigabyte relativ knapp bemessen. Der Akku fasst ebenfalls 5.000 mAh, kann jedoch nur mit maximal 15 Watt schnell geladen werden. Die Kamera-Ausstattung ist mit der des Galaxy M33 nahezu identisch. Lediglich die Auflösung der Superweitwinkel-Kamera wurde von acht auf fünf Megapixel reduziert. Das Galaxy A13 ist ab 25. März in Deutschland erhältlich.

Asus ExpertBook B5 Flip und Chromebook Flip CM1

Passend zu den Notebooks, die es in verschiedenen Speichervarianten gibt, hat Asus auch die Dockingstation SimPro Dock 2 im Angebot.

So unterschiedlich die beiden 360-Grad-Modelle von Asus auch sind, eint sie ein geringes Gewicht, die lange Akkulaufzeit, Robustheit und Flexibilität. Wie die Ratinger Niederlassung weiter mitteilt, eignen sie sich nicht nur für den mobilen Einsatz: Mit dem ebenfalls neuen Asus SimPro Dock 2 entsteht ein Arbeitsplatz mit bis zu vier Monitoren und genügend Anschlüssen für die komfortable Nutzung der Ein- und Ausgabeperipherie.

Kraftpaket Asus ExpertBook B5 Flip
Das leichte und robuste Asus ExpertBook B5 Flip mit bis zu 14 Stunden Akkulaufzeit wiegt trotz Militärstandard nur 1.380 Gramm und passt mit 17,9 mm in jede Aktentasche. In der höchsten Ausstattung mit Intel Core i7-1195G7-Prozessor und 32 GB Arbeitsspeicher, kann der bis zu 1 TB große SSD-Speicher über den zweiten freien Slot aufgerüstet oder ab Werk im RAID-Verbund konfiguriert werden.

Das 360 Grad-Scharnier des Notebooks verwandelt das Convertible in ein 14-Zoll-Tablet, welches mit dem integrierten Stylus für schnelle Notizen oder Zeichnungen beschrieben werden kann. Das matte IPS-Touchdisplay mit Full-HD-Auflösung und bis zu 400 Nits Helligkeit bietet hohe Kontraste und reduziert Reflexionen auch bei schwierigen Lichtverhältnissen. Es unterstützt 100 Prozent des sRGB-Farbraums und ist vom TÜV Rheinland für seine augenschonende Darstellung zertifiziert.

Allrounder Chromebook Flip CM1
Das gerade 1.650 g leichte und 18,6 mm dünne Asus Chromebook Flip CM1 wird von einem AMD 3015Ce Dual-Core-Prozessor und bis zu 8 GB DDR4-Arbeitsspeicher angetrieben. Mit Chrome OS Betriebssystem verspricht das Chromebook Flip CM1 hohe Leistungsfähigkeit bei maximaler Produktivität. Bis zu 11 Stunden Akkulaufzeit sollten auch für die längsten mobilen Arbeitstage ausreichen.

Ebenfalls mit MIL-STD 810H-Zertifizierung versehen, glänzt das Chromebook Flip CM1 mit einem großen 14-Zoll-Full-HD-Touchscreen im 16:9-Format. Für Notebook- oder Tablet-Mode sind gleich zwei Kameras vorhanden. Die Front-Webcam ist für Videokonferenzen gedacht, und eine spezielle World-View-Kamera im Tastaturbereich dient Aufnahmen, wenn das Chromebook als Tablet genutzt wird. Zahlreiche Anschlüsse, davon zwei USB-C-Ports und einer mit USB 3.2-A sowie eine Audio-Combo und ein microSD-Kartenslot sorgen für Konnektivität.

Asus SimPro Dock 2 für mehr Anschlussvielfalt
Die kompakte Dockingstation erweitert die Konnektivität eines Notebooks um zwei DisplayPorts, einen HDMI 2.0 und einen VGA Port. Ebenfalls dabei sind Gigabit Ethernet, Kensington Lock, ein Smart Card Reader, Audio-Buchsen und sowie drei USB 3.2-A, ein USB-C und ein Thunderbolt 3-Anschluss. Neben Ein- und Ausgabegeräten können so bis zu vier Monitore an das SimPro Dock 2 geschlossen werden, inklusive eines 8K-Bildschirms.Das integrierte Smartcard-Lesegerät eröffnet Möglichkeiten zur Benutzerauthentifizierung und Sicherheit sowie eine Vielzahl von Business-Anwendungen. Das SimPro Dock 2 benötigt zum Anschluss nur ein USB-C-Kabel und bündelt so alle weiteren Anschlüsse zu Peripheriegeräten für einen aufgeräumten Arbeitsbereich.

Preise & Verfügbarkeit
Weitere Details finden sich unter dem Link des jeweiligen Modells. Das Asus ExpertBook B5 Flip (B5402F) ist bereits ab 1.099 Euro in Deutschland verfügbar. Ebenso wie das Asus Chromebook Flip CM1 (CM1400) ab 399 Euro und das Asus SimPro Dock 2 für 249 Euro. Alle empfohlenen Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.

Internet-Datenvolumen wächst weiter rasant an

Hochaufgelöste Filme, Apps mit hohem Datenverbrauch, mehr Digitalisierung im Alltag: In Deutschland wird immer mehr Datenvolumen benötigt. Ein Bericht der Bundesnetzagentur zeigt, wie viel.
Deutschlands Internetsurfer verbrauchen ein deutlich höheres Datenvolumen als früher. Im vergangenen Jahr seien im Festnetz schätzungsweise 100 Milliarden Gigabyte übertragen worden und damit 19 Milliarden mehr als 2020, heißt es in einem Bericht der Bundesnetzagentur.

2019 waren es noch 60 Milliarden Gigabyte gewesen, heißt es in dem Bericht, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Grund für den Anstieg ist die stärkere Nutzung von Digitalanwendungen im Alltag. Zudem brauchen viele Dienste mehr Daten, etwa Portale mit besonders hochauflösenden Filmen oder Virtual-Reality-Apps. Auf jeden Festnetz-Breitbandanschluss entfiel 2021 im Schnitt ein Datenvolumen von 226 Gigabyte pro Monat.

iPhone 12 Refurbished bei Apple

Bei Apple ist derzeit das iPhone 12 als Refurbished-Modell zu kaufen. Doch lohnt sich das Angebot?

iPhone 12 Mini, iPhone 12 und iPhone 12 Pro – das sind die Modelle, die Apple derzeit im Refurbished-Store im Angebot hat. “Refurbished”, das heißt, das gebrauchte Geräte gereinigt und auf ihre Funktionalität überprüft werden, bevor sie wieder in den Verkauf gehen. Sie können also sicher sein, dass sie ein funktionierendes Gerät erhalten und profitieren auch von der einjährigen Herstellergarantie Apples. Da es sich dennoch um gebrauchte Geräte handelt, ist der Preis gegenüber einem Neukauf niedriger. Aber wie attraktiv ist der Preis wirklich?

Teurer als beim Neukauf – Bei diesen Geräten lohnt sich Apple Refurbished nicht
Ob sich das Angebot lohnt, hängt von den Modellen ab. Für ein iPhone 12 mit 64 GB Speicher zahlen Sie bei Apple 679 Euro. Klingt erstmal gut, neu kostet das Gerät bei Apple 799 Euro. Wenn man das Angebot allerdings mit denen anderer Händler vergleicht, schneidet das Refurbished iPhone schlecht ab. Ein neues iPhone 12 mit der gleichen Speichergröße bekommen Sie auch schon für deutlich weniger Geld.

Ähnliches gilt für das iPhone 12 Mini. Bei Apple zahlen Sie für ein generalüberholtes Modell mit 256 GB Speicher (andere Speichergrößen sind nicht verfügbar) 709 Euro. Die UVP liegt bei 849 Euro. Bei anderen Herstellern bekommen Sie für ein paar Euro mehr ein neues Gerät.

iPhone 12 Pro mit attraktivem Preis
Bei einem Modell kann es sich aber durchaus lohnen, zuzuschlagen: das iPhone 12 Pro 128 GB für 859 Euro statt 1.029 Euro UVP. Das ist das einzige Modell, wo wir keinen günstigeren oder gleichwertigen Preis für ein Neugerät finden konnten. Das liegt vermutlich daran, dass Apple das iPhone 12 Pro selbst nicht mehr verkauft und dadurch auch der Preis bei anderen Händlern deutlich höher liegt. Das günstige Angebot, das wir finden konnten, liegt bei 925 Euro. Trotzdem kann es sich lohnen, den Preis mit anderen Anbietern von gebrauchten und generalüberholten iPhones zu vergleichen. Bei Refurbed.com zahlen Sie für das gleiche Gerät nur 760 Euro, die Garantielaufzeit beträgt 12 Monate – wie bei Apple.

Handy-Lobby gegen das “Recht auf Reparatur”

Die Lobby der großen Smartphone-Hersteller wie Apple, Google, Samsung & Co. äußert Sicherheitsbedenken gegenüber dem “Recht auf Reparatur”.

Die EU plant die Einführung auf ein “Recht auf Reparatur”, was Hersteller dazu verpflichten würde, über einen längeren Zeitraum ausreichend Ersatzteile für dessen Geräte bereitzustellen. Diese sollen zudem unter fairen Bedingungen an externe Werkstätten geliefert werden. Für die großen Hersteller wie Apple, Samsung und weiteren stehen Milliardenumsätze auf dem Spiel und so malt dessen Lobby bedrohliche Szenarien, um dieses Recht doch noch irgendwie zu umgehen – wie nun ein Beitrag auf Netzpolitik.org belegt.

Cybersicherheitsbedenken der Hersteller
Den Herstellern ist das natürlich ein Dorn im Auge. Das “Recht auf Reparatur” wird intensiv bekämpft und dazu werden teils auch bizarre Bedrohungsszenarien genutzt. Der Verband DigitalEurope, zu dessen Mitgliedern Konzerne wie Apple, Google, Huawei oder Samsung zählen, argumentiert etwa, dass unsachgemäße Reparaturen sich negativ auf die Qualität und Sicherheit von Geräten auswirken könnten. Konsequenzen für die Haftung und das Markenimage sieht man ebenfalls. “Daher sollte der Hersteller die Kontrolle über die Auswahl und Zulassung der Werkstätten behalten”,heißt es in einer Stellungnahme von DigitalEurope.

Weiterhin beschwört die Lobby “Cybersicherheitsbedenken”. Vom Hersteller nicht autorisierte Reparaturen könnten zu unberechtigten Zugriffen auf Geräte führen. Die angeführten Folgen wären: “Anfälligkeit gegenüber Hackern und Verlust sensibler persönlicher, finanzieller oder beruflicher Daten”. Diese Sicherheitsbedenken stellen den möglichen Umweltvorteil “völlig in den Schatten”, heißt es.

In einer Studie des Fraunhofer-Instituts, das von der EU-Kommission in Auftrag gegeben wurde, würde das “Recht auf Reparatur” die Lebensdauer von Handys von rund zweieinhalb auf sieben Jahre verlängern. Für Smartphone-Hersteller rechne man mit Verkaufseinbrüchen um rund ein Viertel: Für 2030 würden dann, laut Berechnungen, rund 36 Millionen Smartphones weniger verkauft werden – Milliardenverluste für die Hersteller.

Das Recht auf schnelles Internet rückt näher

Zu langsames Internet? Künftig sollen Verbraucher einen Anspruch auf eine Mindest-Übertragungsrate haben. Die Bundesnetzagentur hat einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorgelegt.
Wer daheim nur sehr schlechtes Festnetz-Internet bekommt, kann sich ab diesem Sommer berechtigte Hoffnungen auf etwas Besserung machen.

Denn ein sogenanntes Recht auf schnelles Internet soll Verbrauchern helfen, endlich einen besseren Netzzugang zu bekommen – oder, wenn er bisher offline ist, überhaupt einen. Hierfür veröffentlichte die Bundesnetzagentur einen Verordnungsentwurf, der 10 Megabit pro Sekunde im Download als Minimum festlegt. Wer weniger bekommt, kann sich an die Netzagentur wenden – die könnte die Verlegung besserer Leitungen veranlassen. Das Minimum für den Upload soll bei 1,3 Megabit pro Sekunde liegen.

Noch kein grünes Licht
So wirklich schnell wird das Internet daheim durch die geplante Vorgabe nicht – mehr Speed ist in den allermeisten Haushalten Deutschlands selbstverständlich. Doch auf dem Land oder am Stadtrand könnte das Mindestlevel mancherorts helfen. Damit die Regelung wie geplant am 1. Juni in Kraft treten kann, fehlt noch das grüne Licht von Bundesregierung und Bundesrat. Auch der Digitalausschuss des Bundestages hat noch ein Wörtchen mitzureden.

Erstmals haben Bürger einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet – dies ist in dem novellierten Telekommunikationsgesetz (TKG) festgelegt, das seit Dezember 2021 gilt. Offen ist hierbei aber noch die Ausgestaltung des Mindestlevels. Das wird nun in der Verordnung geklärt. Der für Internet zuständige Bundesminister Volker Wissing (FDP) sprach von einem “digitalen Sicherheitsnetz für all jene Menschen, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind”. Es sei Teil der “Basisversorgung zur Absicherung der digitalen Teilhabe”.

Die Vorgaben sind schwach, allerdings dürfte die Untergrenze in den kommenden Jahren steigen. Denn bei ihrer Berechnung ist die durchschnittliche Internetnutzung in Deutschland eine Bezugsgröße: Je besser die Internetverträge im Schnitt sind, desto höher ist die Mindestvorgabe, die jedes Jahr neu festgelegt werden soll. Auf lange Sicht steigt dadurch also der Druck auf die Netzbetreiber, entlegene Ecken der Bundesrepublik bei ihrem Ausbau zu berücksichtigen.

Niedrige Mindestwerte
Über die niedrigen Mindestwerte sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller: “Das ist wie beim Mindestlohn – die meisten Menschen bekommen heute schon deutlich mehr Bandbreite, aber künftig darf niemand darunter fallen.” Alle Bürgerinnen und Bürger, bei denen heute weniger ankomme, hätten zukünftig einen Anspruch auf eine höhere Datenrate. “Für diejenigen, die bisher gar nichts haben, verbessern wir die Situation ganz erheblich.” Müller bezeichnete die Festlegung als einen Anfang. “Die Werte werden jährlich überprüft, die Datenraten dürften in den kommenden Jahren steigen.”

Neben Up- und Download soll die Verordnung auch eine Vorgabe zur Latenz machen – also zu der Zeit, die ein Signal für die Hin- und Rückstrecke braucht. Höchstens 150 Millisekunden sollen es sein, besagt der Verordnungsentwurf. Das heißt, dass Internet über weit entfernte Satelliten – sogenannte geostationäre Satelliten – außen vor wäre, weil deren Latenz höher ist. Allerdings sollen Ausnahmefälle möglich sein: Wenn zum Beispiel die Kosten für einen Festnetz-Anschluss eines einsamen Bauernhofs unverhältnismäßig hoch sind, könnte dieses Satelliten-Internet in Einzelfällen doch anwendbar sein, um den Rechtsanspruch zu decken.

Stimmen aus der Telekommunikationsbranche
Und was sagt die Telekommunikationsbranche? Fakt ist, dass die niedrigen Mindestwerte zum Up- und Download keinerlei Schweißperlen verursachen. In einer gemeinsamen Stellungnahme von Branchenverbänden wie VATM und Bitkom werden die Vorgaben für die Bandbreiten als “angemessen” bezeichnet.

Jürgen Grützner vom VATM betont, dass die Branche beim Netzausbau gut vorankomme. “Wir wollen und werden flächendeckend ausbauen – das sogenannte Recht auf schnelles Internet wird auch in den kommenden Jahren kaum eine Rolle spielen, weil die Telekommunikationsbranche die Mindestvorgaben in der Regel weit übertrifft.” Für einen beschleunigten Netzausbau sei aber wichtig, dass Genehmigungsverfahren verkürzt und Bürokratielasten abgebaut werden.

Reaktionen aus dem Bundestag
Aus dem Bundestag kamen positive Reaktionen. Der digitalpolitische Sprecher der Grünenfraktion, Maik Außendorf, wertet das Recht als wichtiges Hilfsmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sein Pendant in der oppositionellen Unionsfraktion, Reinhard Brandl (CSU), rechnet mit einem intensiven Beratungsbedarf im Bundestag: “Bei der zukünftigen Internetgrundversorgung müssen immer und überall, flüssig und ohne Ruckeln Videokonferenzen möglich sein, und zwar auch über verschlüsselte Leitungen, also VPN-Tunnel.” Den möglichen Einsatz von Satelliten-Internet sieht er skeptisch. Würde man es als Interimslösung akzeptieren, hätten Netzbetreiber ihm zufolge weniger Druck, auch dünn besiedelte Gegenden vollständig anzuschließen.

Branchenvertreter Grützner ist anderer Auffassung: Er fordert eine möglichst umfangreiche Verwendungsmöglichkeit von Satelliten-Internet, damit Bagger nicht extra für den Anschluss entlegener Höfe losgeschickt werden müssen und dadurch die für die Branche so wichtigen Baukapazitäten binden.

Umfrage: Jeder Vierte fürchtet persönlichen Cyberangriff

Der russische Angriff auf die Ukraine schürt auch in Deutschland die Furcht vor Cyberangriffen. Viele Menschen haben Sorge, sogar selbst Ziel von Attacken zu werden, wie eine Umfrage des Bitkom ergibt.
Unter dem Eindruck des Ukraine-Kriegs macht sich jeder Vierte (25 Prozent) in Deutschland laut einer Umfrage Sorgen vor Cyberattacken auf persönliche Geräte. Das geht aus einer am Dienstag vorgestellten Befragung hervor, die der Digitalverband Bitkom in Auftrag gegeben hatte.

Auf die Frage “Machen Sie sich Sorgen, im Rahmen des Krieges in der Ukraine selbst Opfer von Cyberattacken zu werden?” antworteten demnach zugleich 40 Prozent mit Nein.

59 Prozent befürchten laut Umfrage zugleich, dass sie indirekt betroffen sein könnten – über Cyberangriffe auf Kritische Infrastrukturen. Bei der Frage waren Mehrfachnennungen möglich gewesen.

Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik zählt zu Kritischen Infrastrukturen unter anderem Bereiche wie Staat und Verwaltung, Energie, Wasser, Transport und Verkehr sowie Medien – also Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen.

Auf die Frage nach einer Einschätzung der Bedrohungslage durch Cyberangriffe stimmten 75 Prozent der Aussage zu, Angst vor einem Cyberkrieg gegen Deutschland zu haben.

Keine Serien oder Musik? Störung von Apple-Diensten offenbar behoben

Seit dem frühen Abend hatten Apple-Nutzer stellenweise Probleme mit Diensten wie Apple Music und Apple TV+. Auch der App Store und der iTunes Store waren betroffen.
Apple hatte am 21. März mit Ausfällen zahlreicher hauseigener Dienste zu kämpfen. Unter anderem waren die Streaming-Angebote Apple Music und Apple TV+ sowie der App Store, der iTunes Store, Apple Pay und mehrere iCloud-Services betroffen.

“Möglicherweise ein Problem”
Nach wenigen Stunden hat das Unternehmen laut eigener Angaben die Probleme allerdings behoben. Auf seiner “Systemstatus”-Seite führte Apple unter anderem seit etwa 17:30 Uhr einen Ausfall von Apple TV+ auf. Benutzerinnen und Benutzer hätten “möglicherweise ein Problem”. Dieses werde gerade untersucht, hieß es zwischenzeitlich. Bei Apple Music war die Rede davon, dass der Service “möglicherweise langsam oder nicht verfügbar” sei.

Mittlerweile werden auf der Seite alle Dienste wieder mit einem grünen Punkt angezeigt. Bei den zuvor betroffenen Services steht ausnahmslos als Vermerk “Behobener Ausfall”. Bisher ist nicht bekannt, welche Ursachen zu den Problemen geführt haben könnten. Auf Seiten wie “allestörungen.de” gingen die Störungsmeldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern ebenfalls wieder deutlich zurück. Besonders zwischen etwa 17:00 Uhr und 18:00 Uhr waren zahlreiche Meldungen eingegangen.

Weltglückstag: Diese Apps sollen glücklich machen

Das Glück in einer App finden? Einige Hersteller behaupten, dass das geht. Diese drei Anwendungen versprechen, ihre User beim Seelenheil zu unterstützen.
2012 haben die Vereinten Nationen den Weltglückstag beschlossen, vor zehn Jahren also. Seinen runden Geburtstag feiert er dennoch erst nächstes Jahr, denn das erste Mal offiziell begangen wurde er 2013. Daran, sein Glück mithilfe von Computersoftware zu finden, hat damals wohl kaum jemand gedacht. Heute gibt es jedoch Apps, die genau das versprechen. Das sind drei von ihnen.

Happify
Die Glücksapp “Happify” möchte laut eigenen Angaben ihren Usern dabei helfen, “Stress abzubauen, negative Gedanken zu überwinden und größere Resilienz aufzubauen”. Dazu stellen die Betreiber der Positiv-Denken-App Kurse zur Verfügung, die nach dem Ausfüllen eines Fragebogens individuell vorgeschlagen werden. Um eine positive Denkroutine zu etablieren, stehen 58 verschiedene Hauptaktivitäten zur Auswahl, die sich in Hunderten Variationen unterteilen. Insgesamt 1.200 verschiedene Aktivitäten stehen zur Auswahl, von Meditation über Minigames bis zur reflektierten Schreibaufgabe. Auf wie viele Kurse User Zugriff haben, hängt davon ab, ob sie Premium-Nutzer sind oder nicht: Die Basis-App ist für Android und iOS gratis, ein Jahresabo schlägt mit rund 130 Euro zu Buche.

SuperBetter
Auch die ebenfalls für Android und iOS verfügbare App “SuperBetter” schickt sich an, Menschen beim positiven Denken zu helfen. Sie richtet sich an diejenigen, die mit Depressionen und anderen psychischen Krankheiten zu kämpfen haben oder in einer Lebenskrise wie Arbeitslosigkeit oder Scheidung stecken. Auch “SuperBetter” beruft sich mit seinen Methoden auf die Wissenschaft und gibt an, erwiesenermaßen zur geistigen Gesundheit seiner Nutzer beizutragen. Die App, die auch als Website zur Verfügung steht, ist komplett gratis.

Headspace: Mindful Meditation
Viele Menschen sind sich darin einig, dass der Schlüssel zum Glück in der Meditation zu finden ist. Weil aber auch diese gelernt sein möchte, bietet die App “Headspace: Mindful Meditation” angeleitete Meditationskurse. Diese richten sich sowohl an Anfänger der Praxis als auch an Fortgeschrittene. Ziel der App ist, das Stresslevel ihrer User zu senken und für Entspannung zu sorgen, was sich auch in besserem Schlaf ausdrückt. Der Erfinder der App, Andy Puddicombe, hat selbst zehn Jahre lang als buddhistischer Mönch gelebt und es ist größtenteils seine Stimme, die durch die angeleiteten Meditationen führt. Bei der Schlafmeditation steht auch eine weibliche Stimme zur Auswahl. Headspace kostet 12 Euro im Monat oder 60 Euro im Jahr ist für Android und iOS erhältlich.

Weg frei für nächste Ausbaustufe von Giropay

Mit der Giropay-Karte sollen Verbraucher künftig auch im Netz einkaufen und bezahlen können. Das Kartellamt hat für die Bündelung der Dienste einzelner Institute grünes Licht gegeben.
Deutsche Banken und Sparkassen können bei der Zusammenführung ihrer Online-Bezahldienste den nächsten Schritt gehen.

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßte am Freitag die Entscheidung des Bundeskartellamtes, grundsätzlich grünes Licht für die nächste Ausbaustufe von Giropay zu geben. Die Institute führen seit vergangenem Jahr schrittweise ihre Online-Bezahlverfahren Paydirekt, Giropay und Kwitt unter der Marke Giropay zusammen. Kunden sollen so über einen einheitlichen Weg im Internet bezahlen können. Erwartet wird, dass die Integration der Girocard in Giropay im zweiten Halbjahr 2022 abgeschlossen wird.

Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angaben keine Einwände gegen die Weiterentwicklung von Giropay. “Als Internet-Bezahlverfahren steht Giropay im Wettbewerb zu starken Anbietern wie Paypal, Visa oder Mastercard”, hatte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, am Donnerstag gesagt. Die Kooperationspartner verzichteten den Angaben zufolge allerdings darauf, ihre Investitionen in Giropay durch eine Exklusivitätsvereinbarung abzusichern. Dagegen hatte das Kartellamt wegen einer möglichen Beschränkung des Innovationswettbewerbs Bedenken erhoben.

Nach Angaben der Deutschen Kreditwirtschaft ist damit der Weg frei, um mit der digitalen Girocard künftig über die Marke Giropay auch im Online-Handel flächendeckend bezahlen zu können. Der Paydirekt GmbH zufolge können Giropay-Nutzer künftig ihre Online-Einkäufe entweder mit Benutzernamen und Passwort, per App, Online-Banking-Zugangsdaten oder der digitalen Girocard bezahlen. Die heimische Kreditwirtschaft will Paypal, Apple Pay und Co. mit Giropay Paroli bieten.