Internet-Grundversorgung: Lahme 10 Mbit/s müssen reichen

Hunderttausende Menschen in Deutschland haben nur ein quälend langsames Internet oder sind komplett offline. Sie haben nun ein Grundrecht auf eine Mindestversorgung von 10 Megabit pro Sekunde.
Videotelefonie im Homeoffice, Fernunterricht im Netz, Onlineshopping oder das Streaming von Spielfilmen und Serien: Spätestens mit der Corona-Pandemie wurde auch in Deutschland allen klar, wie wichtig eine gut ausgebaute Internet-Infrastruktur ist.

Doch unzählige Haushalte in der Bundesrepublik sind nur äußerst schlecht oder gar nicht an Netz angeschlossen. Dies soll sich nun ändern – allerdings nur mit einer Mindestgeschwindigkeit von 10 Megabit pro Sekunde.

Bundesrat winkt konkrete Verordnung durch
Der Bundesrat machte den Weg frei für die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die den Bund zur “Universaldienstgewährleistung” verpflichtet. Das entsprechende Gesetz für Deutschland wurde bereits im vergangenen Dezember beschlossen. Überfällig war nun die konkrete Verordnung, in der die technischen Details festgelegt werden.

“Die Zustimmung im Bundesrat ist eine gute Nachricht für alle Menschen, die heute nur sehr schlecht versorgt sind”, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. “Das ist ein wichtiger Schritt für eine greifbare digitale Teilhabe.” Seine Behörde hatte im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Mindestwerte festgelegt: 10 Mbit/s beim Herunterladen von Daten und 1,7 Mbit/s beim Hochladen. Die Latenz – also die Reaktionszeit – soll nicht höher als 150 Millisekunden sein.

Glasfaser oder TV-Kabel noch in ferner Zukunft
Mit diesen Werten erhalten künftig auch Verbraucherinnen und Verbraucher in entlegenen Gebieten oder schlecht versorgten Stadtrandlagen ein halbwegs brauchbares Netz. Von den Gigabit-Geschwindigkeiten, die mit einem Glasfaseranschluss oder dem TV-Kabel möglich sind, können sie aber weiterhin nur träumen.

Die klaffende Lücke zwischen möglicher Höchstgeschwindigkeit und der von der Bundesnetzagentur festgelegten Mindestversorgung stieß dann auch insbesondere in den Flächenstaaten auf scharfe Kritik. Dabei dürfte auch eine Rolle gespielt haben, dass in Niedersachsen und Bayern Landtagswahlen in Sicht sind und die Wählerinnen und Wähler die Qualität der digitalen Infrastruktur immer häufiger zu einem wichtigen Wahlkriterium machen.

Ausschüsse hatten mehr Tempo angestrebt
Die beiden zuständigen Fachausschüsse im Bundesrat hatten deshalb deutlich höhere Ziele angepeilt. Der Verkehrsausschuss forderte mehrheitlich ein Tempo von 30,8 Megabit im Download – also mehr als dreimal so viel wie von der Bundesregierung beabsichtigt. Das Upload-Minimum soll von 1,7 auf 5,2 Megabit steigen. Der Verbraucherschutz-Ausschuss verlangte ähnlich hohe Werte.

Bei den Beratungen im Bundesrat traten dann am Freitag aber die Kritiker aus Niedersachsen und Bayern nicht mehr vor das Mikrofon, weil sich schon abgezeichnet hatte, dass sie sich mit ihren Forderungen nicht durchsetzen konnten. So blieb es dem baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) überlassen, die Kritik an der Verordnung vorzutragen. “Digitalisierung heute bedeutet Wohlstand morgen. Und dafür brauchen wir die notwendige Infrastruktur – Datenautobahnen, Glasfasernetze, neueste Mobilfunkstandards, gigabitfähige Internetanschlüsse und breitbandige Mobilfunkdienste”, sagte der CDU-Politiker.

Ziel der Bundesregierung sind 15 Mbit/s
Die vorgelegten Werte für die Mindestversorgung nannte Strobl “unterambitioniert”. Er zeigte sich aber zufrieden, dass die Bundesregierung kurz vor der Abstimmung im Bundesrat in Aussicht gestellt hatte, in absehbarer Zeit das Ziel der Mindestversorgung auf 15 Mbit/s hochzuschrauben. “Das ist wirklich ein aller, aller, aller unterster Standard, der hier festgeschrieben wird”, sagte Strobl. Durch die Protokollerklärung habe die Bundesregierung aber nun selbst das klare Signal gegeben, dass hier noch deutlich Luft nach oben sei. Daher werde man der Verordnung auch zustimmen.

Dampf ablassen konnten die Länder in einer Entschließung, die zusammen mit der Verordnung beschlossen wurde: Hierin kritisierte der Bundesrat, dass die Verordnung den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an “schnelles Internet” nicht gerecht werde. Zur gleichberechtigten Teilhabe am digitalen Leben sei es unabdingbar, dass jedem Haushalt in Deutschland die bestmögliche Versorgung zuteil werde – auch im ländlichen Raum.

Technische Anforderungen steigen stetig
In der Entschließung forderte die Länderkammer die Bundesregierung auf, die Mindestversorgung vor dem Hintergrund der stetig steigenden technischen Anforderungen an Internetzugangs- und Sprachtelekommunikationsdienste zügig weiterzuentwickeln. Erforderlich seien strengere Parameter und ein strafferes Verfahren zur Verpflichtung für die Unternehmen.

Die Vertreter der Bundesländer befürchten vor allem, dass in Mehrpersonenhaushalten die aktuellen Mindestversorgungsraten nicht ausreichen, um ruckelfrei im Homeoffice zu arbeiten oder ohne Störungen digitale Bildungsangebote online zu nutzen. Sie müssen nun darauf hoffen, dass die Bundesnetzagentur kontinuierlich nachbessert. Behördenchef Klaus Müller versprach am Freitag: “Die Festlegung ist ein Anfang. Der Wert wird jährlich überprüft und wird in den kommenden Jahren steigen.”

Bitkom würde lieber Satelliten-Internet einsetzen
Der Digitalverband Bitkom zeigte sich enttäuscht: Durch die Mindeststandards werde der Einsatz geostationärer Satelliten für die Internet-Grundversorgung ausgeschlossen. “Satelliten-Internet ist etabliert, zuverlässig und wird zum Beispiel auch von der Bundeswehr genutzt.” Die Bandbreiten von Satelliten-Internet seien vielfach höher als das geforderte Minimum. “Einzig die Latenzen, die alltägliche Anwendungen nicht beeinträchtigen, können den Standard nicht erfüllen.” Der Satelliten-Ausschluss werde den Breitbandausbau insgesamt verlangsamen, weil knappe Baukapazitäten für die Erschließung abgelegener Standorte mit wenigen Nutzerinnen und Nutzern blockiert würden.

Gesundheitliche Risiken durch Smartphones, Notebooks & Tablet-PCs vermeiden

Smartphones, Tablets und Notebooks können ernste gesundheitliche Probleme verursachen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie trotzdem gesund bleiben.

Verbringen Sie auch nur fünf Minuten an einer belebten Straßenkreuzung und Sie werden ihnen begegnen: Leuten, die ihr Tablet oder Smartphone so benutzen, dass sie sich selbst in Gefahr bringen. Zum Beispiel diejenigen, die ihr Smartphone am Steuer eines PKWs bedienen. Doch Ablenkung während der Fahrt ist längst nicht die einzige Gefahr, die hinter der Benutzung von Smartphones, Tablets und Co. lauert.

Weniger dramatisch aber nicht minder gefährlich sind die Risiken, von denen die meisten Nutzer nicht einmal wissen, dass sie existieren. Ergonomie-Risiken beispielsweise sind Computernutzern nicht neu. Notebooks hingegen, die den Desktop-PC in puncto Verkaufszahlen mittlerweile überholt haben, bergen ihre ganz eigenen gesundheitlichen Gefahren. Und auch durch Touchscreens drohen gesundheitliche Risiken.

Gesundheitliche Risiken für PCs, Notebooks, Tablets
Medizin-Experten haben drei Kategorien von Computer-basierten Krankheiten herausgearbeitet, die sowohl für die Nutzung traditioneller Desktop-PCs gelten, als auch für die neueren, mobilen Touchscreen-Geräte:

Verletzungen durch ständig wiederholte Bewegungen
Diese Krankheit ist auch bekannt als RSI: Repetitive Stress Injuries, also “(sich) wiederholende Stress-Verletzungen”. RSI resultiert aus immer wiederkehrenden großen und kleinen Bewegungen, die Gelenke, Muskeln, Sehnen und Nerven belasten. Menschen, die etwa regelmäßig ihre beiden Daumen benutzen, um an einem Smartphone Kurznachrichten zu tippen, entwickeln manchmal das Quervain-Syndrom – eine schmerzhafte Krankheit, die die Sehnen befällt, die für die Bewegung des Daumens zuständig sind.

Krankheiten durch unnatürliche Haltung und Krafteinwirkung
Diese Krankheitsstörungen treten auf, wenn Menschen ihren Körper auf eine Weise benutzen, die physischen Stress bedeutet – etwa, wenn sie ihre Handgelenke beim Tippen unnatürlich stark drehen und neigen, oder sie dabei zu fest anspannen. Das Karpaltunnel-Syndrom – das wohl bekannteste Krankheitsbild dieser Kategorie – entsteht zum Beispiel durch zu starken, lang anhaltenden Druck auf den Medianus-Nerv im Handgelenk.

Augenkrankheiten
Wer damit zu kämpfen hat, Texte auf einem Bildschirm zu entziffern – sei es, weil die Schrift zu klein ist, oder weil Spiegelungen oder ähnliches die Sicht erschweren – riskiert Augenleiden, die von ärgerlich und lästig bis hin zur Arbeitsunfähigkeit reichen. Die Symptome, oft als “Computer Vision Syndrome” zusammengefasst, umfassen unter anderem Augenschmerzen und Rötungen, getrübte oder gedoppelte Sicht, sowie Kopfschmerzen.

Viele Menschen sind zudem über die Strahlung besorgt, die sowohl alte CRT-Monitore als auch Smartphones, Tablets und WLAN-Geräte ausstrahlen. Die Forschung lieferte hierzu bislang allerdings widersprüchliche Ergebnisse. Wie es scheint, ist das Risiko aber gering, sofern Sie den Richtlinien des Herstellers für den sicheren Gebrauch des Gerätes folgen.

Touchscreens und Notebooks bergen neue Risiken
Dank diverser Gesundheitsorganisationen und Aufklärungsstrategien sind viele Menschen heutzutage besser mit den Möglichkeiten vertraut, um sich vor bestimmten Risiken zu schützen, als es noch vor 10 oder 15 Jahren der Fall war. Verkäufer von Computern, Peripherie-Geräten und Büro-Möbeln heben ergonomische Vorteile ihrer Produkte besonders stark hervor und Handbücher und Bedienungsanleitungen geben Hinweise darüber, wie man mit dem Produkt sicher und gesundheitsschonend arbeitet. Unglücklicherweise ist das Bewusstsein über Risiken und Gefahren, wie man sie aus dem PC- Bereich kennt, aber noch nicht so richtig in den Bereich neuerer Touchscreen-Geräte und Notebooks vorgedrungen. Wir wollen sie Ihnen im Folgenden aufzeigen:

Gesundheitsrisiken bei der Notebook-Nutzung
Jahrelang waren Notebook-Nutzer gezwungen, auf Leistung zu Gunsten der geringeren Gewichts zu verzichten. Mittlerweile stechen aber Notebooks mitunter sogar Desktop-PCs in puncto Geschwindigkeit und Speicherplatz aus. Aus diesem Grund erfüllen Notebooks oft beide Zwecke: Arbeiten von unterwegs und zu Hause, beziehungsweise im Büro und am Arbeitsplatz. Leider schränkt ihre Bauform die Notebooks ergonomisch ziemlich ein. Weil Bildschirm und Tastatur direkt aneinander haften, können Sie sie beispielsweise nicht optimal für Ihre Bedürfnisse positionieren.

Perfekt vorm Notebook sitzen
Als Ersatz für einen Desktop-PC und längere Arbeitsstunden am Laptop sollten Sie deshalb über einen externen Monitor nachdenken. So können Sie die Tastatur Ihres Notebooks auf Desktop-PC-Höhe positionieren – also so, dass Ihre Ellbogen in einem 90-Grad-Winkel auf dem Schreibtisch aufliegen – und gleichzeitig den Bildschirm auf Augenhöhe ausrichten. Wenn Ihnen diese Anschaffung zu kostspielig ist, besorgen Sie sich ein erhöhtes Standpult für Ihren Laptop-Bildschirm und dazu eine separate Tastatur. Beides richten Sie dann genauso aus, wie eben beschrieben.

Externe Tastatur für Notebook verwenden
Notebooks bergen aber noch mehr Gefahren, wenn Sie sie an bequemen oder ungewohnten Orten benutzen, etwa an einem Guest-Desk im Büro oder am Schreibtisch eines Hotelzimmers. Dort ist es umso schwieriger, eine Position zu finden, die Nacken, Schultern, Arme, Handgelenke und Hände schont. Wenn Sie viel von unterwegs arbeiten, tragen Sie am besten immer eine leichte, externe Tastatur und Maus bei sich. Und verschaffen Sie dem Laptop mit einem darunter gelegten Buch oder einem ähnlichen Hilfsmitteln eine erhöhte Arbeitsposition.

Notebook im Bett verwenden
Wenn Sie darauf bestehen, Ihren Laptop im Bett oder während des Fernsehens auf dem Sofa zu benutzen, widerstehen Sie wenigstens der Versuchung, auf der Seite zu liegen und Ihren Kopf mit einem Arm abzustützen: das schädigt Ihren Nacken und macht es zudem nahezu unmöglich, in einer halbwegs natürlichen Position die Tastatur zu bedienen. Im Bett sollten Sie mit einem aufrechten Rücken sitzen, unterstützt von einem festen Kissen.

Stopfen Sie zudem ein weiteres Kissen unter Ihre Knie und richten Sie den Bildschirm Ihres Laptops so aus, dass etwaige Lichtquellen hinter Ihnen nicht vom Display reflektiert werden. Selbst wenn Sie diese Vorsichtsmaßnahmen treffen, sollten Sie Ihren Laptop in solchen Positionen nicht länger als 5 bis 10 Minuten am Stück verwenden, ohne eine Pause einzulegen. Müssen Sie länger als eine halbe Stunde am Laptop arbeiten, wechseln Sie besser zu einem Schreibtisch – auch wenn der vielleicht weniger kuschelig und bequem erscheint.

Gesundheitliche Risiken durch Smartphones und Tablets
Wo Notebooks bereits Leute dazu verführen, sie an den unmöglichsten Orten zu verwenden, setzen Smartphones und Tablets nochmal eins drauf. Denn sie können tatsächlich überall verwendet werden und außerdem in nahezu jedweder Körperhaltung – von denen die meisten nicht unbedingt gesundheitsfördernd sind. Ihr Nacken und die Halswirbelsäule reagieren höchst empfindlich auf Fehlhaltungen.

Auf Dauer kann das auch zu Quetschungen oder Überdehnungen derjenigen Nervenbahnen führen, die durchs Rückenmark verlaufen. Verzichten Sie auf vermeintlich wohltuende Dehnungen des Kopfes nach vorn oder hinten, sowie auf Drehungen und Neigungen zur rechten und linken Seiten. Machen Sie stattdessen lieber regelmäßige Pausen von der Bildschirmarbeit. Fühlen Sie Schmerzen, Taubheit oder ein Kribbeln, hören Sie mit dem, was Sie gerade tun, sofort auf und nehmen Sie wieder eine komfortablere Position ein.

Was Apple für die Zukunft plant

Wie sieht das iPhone der Zukunft aus? Nicht nur in diesem Herbst, sondern auch in drei, fünf oder 20 Jahren?Jedes Jahr gibt es viele Gerüchte darüber, wie die nächste iPhone-Generation aussehen könnte – alle aktuellen Infos zum kommenden Apple-Smartphone finden Sie in unserem großen iPhone-14-Gerüchte-Artikel. Während wir schon ein ziemlich genaues Bild davon haben, wie das iPhone 14 aussehen wird, haben wir nur eine grobe Vorstellung davon, was Apple für die nächsten 20 Jahre plant.

Im Laufe der Entwicklung des Smartphones sind die Unterschiede von Jahr zu Jahr geringer geworden. Langfristig können wir jedoch interessante, ja sogar radikale Veränderungen erkennen. Natürlich geraten wir hier schnell in das Reich der Vermutungen und Spekulationen, denn wie das iPhone in zehn Jahren aussehen wird, weiß wahrscheinlich selbst Apple noch nicht. Trotzdem: Hier sind die großen iPhone-Entwicklungen, die wir in den nächsten zwei Jahrzehnten erwarten.

2022 – Kompakte Face-ID
Die erste große Veränderung bekommen wir bereits in diesem Jahr zu Gesicht. Es wird erwartet, dass das iPhone der Zukunft eine Face-ID-Einrichtung hat, die kompakter ist als bei den heutigen Modellen. Dadurch soll sich die Notch, in der die Frontkamera und Face-ID untergebracht sind, zum ersten Mal seit der Einführung des iPhone X im Jahr 2017 deutlich verändern (streng genommen hat sich die Notch bereits im iPhone 13 verändert, dort gestaltete Apple sie rund 20 Prozent kleiner). Für das iPhone 14 bedeutet dies: Die Notch wird durch ein Design mit einem runden und einem ovalen Loch ersetzt. Auf lange Sicht kann man sogar erwarten, dass die Aussparungen komplett verschwinden und unter das Display wandern werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

g beschränkt; in den USA ist es weiter verbreitet, aber noch nicht überall verfügbar. Es wird jedoch erwartet, dass es innerhalb weniger Jahre für alle zugänglich sein wird. Apple passt sich dieser Tatsache bereits an und hat vor Kurzem erst 5G-Unterstützung in seine dritte Generation des iPhone SE – dem Einsteiger-iPhone – verbaut.

Ferner steht zu erwarten, dass Apple von den Qualcomm-Modems, auf die es derzeit setzt, abrückt und stattdessen seine eigenen 5G-Chips in den zukünftigen iPhone-Modellen verwendet. Jüngsten Berichten zufolge werden alle neuen iPhone-Modelle ab dem Jahr 2023 Apples eigene 5G-Modems verwenden.

2023 – Teleskopkamera für besseren Zoom
Kameraverbesserungen sind in jedem neuen iPhone-Modell enthalten, doch im Jahr 2023 soll der optische Zoom ein großes Upgrade bekommen. Nach Informationen von Ming-Chi Kuo wird das iPhone mit einem “Periskop”-Teleskop-Zoomobjektiv ausgestattet, mit dem Apple einen bis zu zehnfach optischen Zoom einführen kann. Im Vergleich dazu bietet das iPhone 13 Pro derzeit nur einen 3-fachen Zoom.

2023 – AR oder faltbare Telefone?
Für das iPhone im Jahr 2023 scheint sich einiges anzubahnen. Neben Apples eigenen 5G-Modems und Periskop-Objektive könnte es auch das Jahr sein, in dem wir zum ersten Mal ein faltbares iPhone zu sehen bekommen – mit großer Betonung auf dem Wort “möglicherweise”.

Es ist so gut wie sicher, dass Apple die Möglichkeiten eines faltbaren iPhones erforscht und vielleicht sogar eine Reihe von funktionierenden Prototypen entwickelt hat. Aber ein faltbares iPhone tatsächlich auf den Markt zu bringen, ist ein viel größerer Schritt.

Vielleicht denkt Apple darüber nach und beschließt, dass faltbare Telefone eine Technologie ohne Zukunft sind, und investiert seine Ressourcen stattdessen in etwas anderes – zum Beispiel in Augmented Reality (AR). Dies scheint aktuell viel wahrscheinlicher, in den letzten Wochen kamen immer mehr Hinweise ans Licht, dass Apple in Sachen AR großes vorhat.

2022-2025 – Lightning, USB-C oder Magsafe?
Natürlich könnte Apple den Lightning-Anschluss durch USB-C ersetzen, wie es vor einigen Jahren beim iPad Pro der Fall war. Allerdings gibt es bei diesem Plan Probleme: USB-C ist weniger wasserdicht, außerdem wird sich Apple wohl nur schwer von seinem Made-for-iPhone-Programm für Lightning-Zubehör trennen wollen.

Laut Ming-Chi Kuo ist USB-C für das iPhone ein Auslaufmodell. Sollte sich Apple dazu entschließen, auf Lightning zu verzichten, wird es ein iPhone ohne jegliche Anschlüsse geben. Mit Magsafe hat Apple bereits eine Technologie aufs iPhone gebracht, die dies ermöglichen könnte, doch gibt es natürlich auch dort Nachteile gegenüber eines physischen Anschlusses. Durch die von der EU geplanten USB-C-Pflicht muss Apple aber einen Plan B in petto haben. USB-C oder Magsafe in einem iPhone? Eines davon werden wir schon sehr bald zu sehen bekommen.

2023-2040 – Vom iPhone zum Eye-Phone
Glaubt man dem oft zitierten Analysten Ming-Chi Kuo, wird Apple im nächsten Jahr sein erstes hybrides AR/VR-Headset und 2025 eine Brille mit AR-Funktionen herausbringen. Doch anstatt neben dem iPhone zu erscheinen, könnten die Mixed-Reality-Geräte dessen Rolle übernehmen.

Danach wird es richtig radikal. Kuo glaubt, dass Apple irgendwann zwischen 2030 und 2040 seine eigenen Kontaktlinsen mit AR-Technologie auf den Markt bringen könnte. Diese Kontaktlinsen werden für die Konnektivität und Rechenleistung auf das iPhone angewiesen sein, sodass das iPhone zwar nicht völlig verdrängt, sondern einfach als Begleitmedium in der Hosentasche verschwinden wird.

Kuo räumt jedoch ein, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Pläne für die Markteinführung gibt und dass sich bis dahin noch viel tun kann. Ein iPhone im Auge zu haben, klingt zugegeben wie Science-Fiction, es ist jedoch kein Geheimnis, wie sehr Apple den AR-Markt schätzt.

Die Zukunft von Apple wird definitiv spannend werden, als Nächstes steht jedoch erst einmal die WWDC an. Wie Sie diese live auf Ihren Geräten sehen können, verraten wir Ihnen in unserem Ratgeber.

Dieser Artikel erschien ursprünglich auf Macworld Sweden.

Das steckt im Nachfolger von iOS 15.5

Wenige Tage nach der finalen Version von iOS 15.5 hat Apple die erste Beta von iOS 15.6 für Entwickler bereitgestellt.

Nur wenige Tage nach dem Start von iOS 15.5 hat Apple die nächste Beta veröffentlicht – iOS 15.6. Eine Woche später kommt schon die zweite Beta, zunächst für registrierte Entwickler, die Public Beta veröffentlicht der iPhone-Hersteller in der Regel schon am Folgetag – das wäre also für heute zu erwarten. Wie Sie die Public Beta auf Ihrem iPhone installieren können, lesen Sie hier.

Apple präsentiert in den Entwickler-Notizen keine neuen Funktionen, nur ein Fehler ist bekannt: Xcode 13.4 ist mit der aktuellen Beta nicht kompatibel. Der iOS-Entwickler und Macrumors-Journalist Steve Moser hat jedoch schon in der ersten Beta einige Änderungen gefunden. Vor allem an den Bedienhilfen hat Apple hat vieles geändert, man kann unter anderem die Leiste für Emoji-Suche ausblenden. Auch im Bereich “Home” tut sich einiges: Apple verfeinert Einrichtung für kompatible Home-Geräte.

Wann kommt iOS 15.6 final?
iOS 15.6 kann man mit iOS 14.7 aus dem vergangenen Jahr vergleichen. Die Vorjahresversion erschien in der ersten Beta am 19. Mai, fast auf den Tag genau wie iOS 15.6 Beta 1. Nach sechs Beta-Runden hat Apple iOS 14.7 am 19. Juli 2021 veröffentlicht. So kann man mit großer Wahrscheinlichkeit voraussetzen, dass iOS 15.6 in der dritten Juli-Dekade erscheint.

iOS 15.6 Public Beta: Registrieren, laden und installieren
Seit dem Jahr 2014 lädt Apple zu öffentlichen Beta-Tests ein, angefangen mit OS 10.10 Yosemite. Im Jahr darauf kam mit Version 9 auch iOS hinzu, seit dem letzten Jahr kann man auch vorab watchOS installieren und testen, ohne dafür bei Apple als Entwickler registriert zu sein.

Die Teilnahme am Public-Beta-Programm ist kostenlos, Sie registrieren sich unter beta.apple.com. Danach laden Sie ein Profil auf ihr iPhone, das Ihnen den Zugang zu den Betas gewährt. Für iPadOS und macOS funktioniert das äquivalent. So gehen Sie im Detail vor:

Öffnen Sie beta.apple.com auf dem gewünschten Gerät

Registrieren Sie sich mit Ihrer Apple-ID

Die Vereinbarung zwischen Apple und dem freiwilligen Tester annehmen

Auf der darauf erscheinenden Seite gibt es den Abschnitt “Beginnen”, dort klicken Sie auf den Link “Registriere dein iOS-Gerät”

Im Schritt 2 auf der neuen Webseite gibt es nun die Möglichkeit, das Beta-Profil herunterzuladen, klicken Sie entweder auf den Button “Profil laden” oder rufen Sie den Link auf: beta.apple.com/profile .

Lassen Sie den Download zu

Wechseln Sie in die Einstellungen-App und installieren Sie das heruntergeladene Profil, dieser erscheint gleich unter dem eigenen Apple-ID-Konto im Reiter “Profil geladen”.

Bestätigen Sie die Installation mit dem Passcode des Geräts.

Das Gerät startet nun neu.

Danach können Sie in den Einstellungen zu den “Software-Updates” wechseln und aktuelle Beta wie ein normales iOS herunterladen und installieren.

5 neue Android-Funktionen, die Google von Apple geklaut hat

Wie lautet das alte Sprichwort noch gleich? Gute Tech-Giganten borgen, große Tech-Giganten stehlen.

Auf seiner jährlichen IO-Konferenz hat Google am Mittwoch eine ganze Reihe neuer Produkte, Funktionen und Dienste vorgestellt, die in den nächsten Monaten auf den Markt kommen werden. Wir konnten ein neues Pixel-Tablet, eine Uhr und ein Smartphone sehen, ein neues preisgünstiges Pixel 6a, die erste öffentliche Beta-Version von Android 13 und spannende Updates für die Suche, KI und Apps.

Viele dieser Ankündigungen kamen uns merkwürdig vertraut vor. Es gab mehr als ein paar Funktionen, die auf der IO enthüllt wurden, die scheinbar direkt von Apple stammen. Hier sind fünf Funktionen, die auf Google- und Android-Geräte kommen und die Apple-Nutzer schon seit Jahren nutzen.

Google Wallet
Eine der größten App-Ankündigungen auf der IO war die Umwandlung von Google Pay in Google Wallet. Zugegeben, Google Wallet gab es schon vor der Apple Card, aber diese neueste Version hat mehr als nur ein paar Anspielungen auf die iPhone-App. Das neue Google Wallet, das in Kürze auf den Markt kommt, ist die zentrale Anlaufstelle für Ihr digitales Leben und speichert digitale Ausweise, Bordkarten, Konzerttickets, Impfausweise, Kundenkarten, Autoschlüssel und natürlich Kreditkarten. Ich spreche aus Erfahrung: Android-Nutzer werden es lieben!

Bessere Tablet-Apps und Multitasking
Um es milde auszudrücken: Googles Tablets spielen nicht gerade in der gleichen Liga wie das iPad. Mit Android 13 will Google das ändern, indem es sich ein wenig von Apples Tablet-Erfahrung abschaut. Zu den neuen Funktionen, die auf Android-Tablets kommen, gehören einfaches Multitasking, mit dem Sie Apps nebeneinander verwenden können. Wir sind uns nicht sicher, ob das Apples Tablet-Dominanz großartig eindämmen kann, aber hey, besser spät als nie.

Universelles Kopieren und Einfügen
Apple-Nutzer können dank Handoff und iCloud schon seit Langem etwas auf ihrem iPhone kopieren und auf ihrem Mac einfügen, und jetzt bringt Google das Gleiche auf Android-Handys und -Tablets. Laut Google “werden Sie bald in der Lage sein, eine URL oder ein Bild von Ihrem Smartphone zu kopieren und auf Ihrem Tablet einzufügen”. Das System (siehe unten) scheint jedoch etwas umständlicher zu sein als Apples völlig nahtloses Universal Copy and Paste.

Pixel Buds Pro
Google hat während seiner IO-Keynote eine Reihe von Hardware-Ankündigungen enthüllt und angeteasert, darunter das neue preisgünstige Pixel 6a, aber am faszinierendsten waren die Pixel Buds Pro. Während niemand die kabellosen Ohrhörer der Pixel Buds A-Serie mit den Airpods verwechseln würde, haben die Pixel Buds Pro einen sehr ähnlichen Funktionsumfang wie die Airpods Pro. Sie verfügen über Geräuschunterdrückung, Transparenzmodus, Spatial Audio und “Find My” Tracking sowie ein In-Ear-Design, das den Gerüchten über die AirPods Pro 2 sehr ähnlich ist.

Digitale Krone
Google hat sein erstes Wearable auf der Google IO zwar nicht vorgestellt, aber die Existenz der Pixel Watch endlich bestätigt. Wie andere Android-Wear-Uhren hat sie ein rundes Design mit einer ziemlich großen Lünette und einer neuen “taktilen” Krone, die Googles Version der Digital Crown auf der Apple Watch zu sein scheint. Wir wissen nicht, ob sie so glatt wie die von Apple sein wird oder einen eingebauten EKG-Sensor hat, aber das Konzept und das Aussehen sind praktisch identisch.

Wie lahm darf der Internet-Anschluss sein?

Das “Recht auf schnelles Internet” klingt vielversprechend. Beim Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur geht es aber eher um die Maximalanforderung. Die Bundesländer fordern höheres Tempo.
Wie schnell muss ein Internetanschluss sein, um Nutzer nicht auszugegrenzen und zu benachteiligen? Diese Frage beschäftigt seit Monaten die Politik in Deutschland.

Während in gut ausgebauten Straßenzügen von den Internetprovidern Top-Geschwindigkeiten von 1000 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versprochen werden, kommt bei hunderttausenden Haushalten nur ein winziger Bruchteil davon an.

Bundesrat berät über Anforderungen
Am Freitag steht das “Recht auf schnelles Internet”, das eigentlich besser “Recht auf ein nicht so extrem lahmes Internet” heißen sollte, auf der Tagesordnung des Bundesrates. Die Länderkammer berät, welche technischen Anforderungen ein Internetanschluss in Deutschland mindestens erfüllen sollte. Auch in jedem letzten Dorf und an jeder Milchkanne.

Die Vorgabe kommt von der Bundesnetzagentur. Sie hatte im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums in einer Verordnung festgelegt, was dieses Grundrecht konkret bedeuten soll: 10 Mbit/s beim Herunterladen von Daten und 1,7 Mbit/s beim Hochladen. Die Latenz – also die Reaktionszeit – soll nicht höher als 150 Millisekunden sein. Damit wurden Verbindungen mit geostationären Satelliten quasi ausgeschlossen, obwohl sie die geforderten Bandbreiten bieten.

Bayern und Niedersachsen wollen noch mehr
Im Bundestag stießen die Vorgaben im Fachausschuss Digitales auf Zustimmung. Doch auch der Bundesrat muss grünes Licht geben. Und Bundesländer wie Bayern und Niedersachsen sehen sie als viel zu niedrig an. Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) verwies darauf, dass die EU-Kommission bereits seit zehn Jahren das “schnelle Internet” mit 30 Mbit/s – also dem dreifachen Wert – definiere. “Und auch das ist nicht mehr zeitgemäß. Es ist schwer zu begreifen, dass der Bund im Jahre 2022 nun zu dem Schluss kommt, zehn Mbit/s wären schnell genug.”

Auch bei den Beratungen der beiden zuständigen Bundesratsausschüsse wurden deutlich höhere Ziele angepeilt. Der Verkehrsausschuss forderte mehrheitlich ein Tempo von 30,8 Megabit im Download – also mehr als dreimal so viel wie die Bundesregierung beabsichtigt. Das Upload-Minimum soll von 1,7 auf 5,2 Megabit steigen. Der Verbraucherschutz-Ausschuss verlangte ähnlich hohe Werte.

Verbraucherschützer unterstützen Bundesländer
Die Bundesratsausschüsse wollen außerdem das Wort “regelmäßig” aus der Verordnung streichen, was weit reichende Konsequenzen hätte. Damit müssten die festgelegten Mindestgeschwindigkeiten viel strenger eingehalten werden als im Entwurf der Bundesnetzagentur.

Unterstützt werden die Bundesländer von den Verbraucherschützern: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte ebenfalls Nachbesserungen, unter anderem höhere anfängliche Bandbreiten. Auch müssen die Mindestanforderungen stets eingehalten werden. Alle Menschen in Deutschland müssen endlich flächendeckend Zugang zum Internet haben, erklärte Jutta Gurkmann, Vorständin des vzbv. “Der Kabinettsentwurf eröffnet jedoch die Möglichkeit, die festgelegten Mindestvorgaben (…) durch eine Öffnungsklausel noch weiter zu unterschreiten.”

Brandbrief könnte für Kehrtwende sorgen
Wie die Abstimmung im Bundesrat am Freitag ausgehen wird, ist offen. Bis vor kurzem gingen viele Beobachter davon aus, dass die Pläne der Bundesregierung für das Recht auf schnelles Internet im Bundesrat zu scheitern drohen. Für einen Meinungsumschwung in letzter Minute könnte allerdings ein Brandbrief aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr an die Landesregierungen sorgen.

In dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, weist Staatssekretär Stefan Schnorr die Länder sehr undiplomatisch darauf hin, dass die geforderten höheren Anforderungen nicht möglich seien. “Dies erlaubt weder der nationale, noch der europäische gesetzliche Rahmen.” Die geforderten Verbesserungen gingen über den gesetzlichen Anspruch einer Mindestversorgung weit hinaus und würden zu unverhältnismäßigen Verpflichtungen der Unternehmen führen. “Zudem hätte eine Anhebung der Werte eine nachhaltige Beeinträchtigung des Gigabitausbaus in der Fläche zur Folge.”

Die Entscheidung fällt am Freitag
Zuvor hatten bereits die Branchenverbände deutlich gemacht, dass die Erhöhung der Mindestanforderungen den Glasfaserausbau ausbremsen werde, weil dann finanzielle Mittel und die Baukapazitäten anders eingesetzt werden müssten als geplant.

Schnorr warnte die Länder davor, die Anzahl der bedürftigen Haushalte so hoch festzulegen, dass nicht vorrangig denjenigen geholfen werde, die sehr schlecht oder überhaupt nicht mit den Mindestwerten an das Internet angeschlossen sind. Ob diese Argumente die Bundesländer mehrheitlich dazu bewegen werden, den niedrigeren Werten zuzustimmen, wird man am Freitag im Bundesrat sehen.

Mehr iPads aus Vietnam

Bevor die Abhängigkeit von China zu einem noch größeren Problem wird, baut Apple andere Standorte aus.

Apple verlagert Teile seiner iPad-Produktion aus China nach Vietnam, berichtet Arstechnica. Apple reagiere damit auf die Störungen der Produktion, die durch die jüngsten Lockdowns in Shanghai ausgelöst wurden. Zwar könne man auch in Vietnam nicht vor weiteren Ausbrüchen der Pandemie sicher sein, die Diversifizierung der Lieferkette macht sie aber weniger störungsanfällig.

In Vietnam lässt Apple bereits Airpods und Homepods produzieren, auch hatte Apple schon iPads dort bauen lassen. Außerhalb Chinas entstehen derzeit schon in Indien eine kleine Menge iPhones, den Mac Pro baut Apple in Texas. Die Ausweitung der Produktion in Vietnam hatte Apple bereits für 2020 und 2021 geplant, wegen Covid aber verschieben müssen.

Mitte Mai hatte sich Apple-CEO Tim Cook mit dem vietnamesischen Premierminister Pham Minh Chinh im Apple Park in Cupertino getroffen, um über die Geschäfte Apples im Land zu sprechen. Bisher sind in 31 Zulieferfirmen etwa 160.000 Arbeiter:innen beschäftigt.

Foxconn wiegelt ab
Ein wesentlicher Partner Apples ist das taiwanische Unternehmen Foxconn, das die meisten seiner Manufakturen, in denen iPhones, iPads und Macs entstehen, in der Volksrepublik China betreibt. Vorwiegend im Süden, in den Ballungsräumen Shanghai und dem Perlflussdelta mit Städten wie Shenzen und Ghuangzhou. In Shanghai lockern die Behörden erst langsam wieder die Infektionsschutzmaßnahmen, die Folge des Auftretens der Omikron-Variante waren, vor denen chinesische Impfstoffe nicht schützen.

Auf Apples Lieferfähigkeiten scheinen die jüngsten Probleme aber wenig Auswirkung zu haben, Foxconn widerspricht in seinen aktuellen Prognosen der Befürchtung, die anhaltende Covid-Kreise mit Lockdowns in Shanghai könnte einen wesentlichen Einfluss auf das iPhone 14 (Pro) und dessen Verfügbarkeit haben. Foxconn verlege eben die Produktion in andere Fabriken, wenn Arbeiter wegen der Maßnahmen nicht am Arbeitsplatz erscheinen können. “Die Auswirkungen der Schließung auf Foxconn sind insgesamt eher begrenzt. Das kann man an unseren Umsätzen im April ablesen, und auch die Leistung im Mai ist besser als wir geschätzt haben”, erklärte Foxconn-Chef Young Liu gegenüber dem Branchenblatt Nikkei Asia. In der Vorausschau auf das restliche Jahr werde man trotz Krieg, Inflation und anderen Unwägbarkeiten das Umsatzniveau halten können.

Android 13: Welche Handys bekommen das Upgrade?

Sind Sie auch gespannt auf die Neuerungen von Android 13? Hier erfahren Sie, welche Smartphones von Samsung, LG, Huawei, Xiaomi & Co. das nächste Upgrade erhalten.

Seit Oktober 2021 ist das aktuelle Android 12 regulär verfügbar. Erste Geräte haben die neue Version bereits erhalten, viele Nutzer warten jedoch nach wie vor auf das Update. In der Zwischenzeit arbeiten die Google-Entwickler bereits mit Hochdruck an dem Nachfolger Android 13, das den Codenamen “Tiramisu” erhalten hat. Seit Anfang Februar 2022 ist eine frühe Entwicklerversion verfügbar; im Frühjahr kommt eine erste frei erhältliche Beta-Version, die auf Smartphones der Google-Pixel-Serie getestet werden kann. Wie üblich wird die finale Version von Android 13 für das dritte Quartal 2022 erwartet.

Welche Smartphones erhalten Android 13?
Im Folgenden nennen wir die Smartphone-Modelle, die mit großer Wahrscheinlichkeit oder z. T. sogar sicher das Upgrade auf Android 13 erhalten werden.

Google Pixel 4 / 4 XL

Google Pixel 4a / 4a 5G

Google Pixel 5

Google Pixel 6 / 6 Pro

LG Velvet / Velvet 4G

LG Wing

OnePlus 10 Pro

OnePlus 9 / 9 Pro

OnePlus Nord CE 2 5G

OnePlus Nord 2

OnePlus 8T

OnePlus 8 / 8 Pro

OnePlus 7T Pro

OnePlus 7T

OnePlus 7 / 7 Pro

Samsung Galaxy S22 / S22+ / S22 Ultra

Samsung Galaxy S21 / S21+ / S21 Ultra

Samsung Galaxy S21 FE 5G

Samsung Galaxy A72

Samsung Galaxy A52 / A52 5G

Samsung Galaxy S20 FE

Samsung Galaxy Note 20 / Note 20 Ultra

Samsung Galaxy S20 / S20+ / S20 Ultra

Samsung Galaxy Z Fold 3

Samsung Galaxy Z Fold 2

Samsung Galaxy Fold

Samsung Galaxy Z Flip 3

Samsung Galaxy Z Flip

Sony Xperia 1 III

Xiaomi 12

Xiaomi Mi 11 / 11 Lite / 11i / 11 Ultra

Xiaomi 11T / 11T Pro

Wie der App Store betrügerische Transaktionen verhindert

Apple aktualisiert die Analyse zur Betrugsprävention im App Store für das Jahr 2021 – immer mehr fehlerhafte oder schädliche Apps.

Vergangenes Jahr veröffentlichte Apple erstmals eine Analyse zur Betrugsprävention (wir berichteten), aus der hervorging, dass das Unternehmen seine Kunden vor möglicherweise betrügerischen Transaktionen im Wert von über 1,5 Milliarden Dollar geschützt habe. Offensichtlich will Apple nun regelmäßig einen solchen Bericht vorlegen, denn der Technik-Gigant aus Cupertino veröffentlicht jetzt ein Update fürs Jahr 2021.

Während der Wert der potenziell schadhaften Transaktionen stabil bei 1,5 Milliarden Dollar geblieben ist, stieg die Anzahl der risikobehafteten Apps von „fast einer Million“ im Jahr 2020 auf 1,6 Millionen Apps. Wirklich gefährlich war Apple zufolge nur ein geringer Teil der Apps, die durch die App-Review gefallen sind. So enthielten rund 35.000 Apps versteckte oder undokumentierte Funktionen, während 157.000 weitere Apps „als Spam, Nachahmungen oder irreführend für Anwender:innen eingestuft wurden“.

Insgesamt handelt es sich dabei um eine beachtliche Anzahl, wenn man bedenkt, dass im App Store laut Statista insgesamt rund 4,8 Millionen Apps erhältlich sind.

So schützt der App Store vor betrügerischen Transaktionen
Wie vergangenes Jahr nennt Apple im Bericht drei wesentliche Möglichkeiten, wie Anwender:innen um ihr Geld und ihre Daten werden können und was das Unternehmen dagegen unternimmt. Die wichtigste Maßnahme ist der App Review Prozess, der teils durch eine KI, teils manuell durch ein dediziertes Team sicherstellt, dass Apps den Richtlinien des App Store entsprechen. Zu den häufigsten Verstößen gehören betrügerische Bewertungen und Rezensionen, Account-Betrug und Zahlungs- und Kreditkartenbetrug.

Bewertungen und Rezensionen

Den direktesten Kontakt mit Betrugsversuchen dürften Anwender:innen bei irreführenden und teils gefälschten Bewertungen und Rezensionen haben. Nutzer:innen verlassen sich häufig auf die Meinung anderer, doch mit gefälschten Bewertungen wird ihnen eine höhere Qualität und teils andere Funktionen suggeriert. Um das Vertrauen in dieses System aufrechtzuerhalten, hat Apple im vergangenen Jahr 94 Millionen Rezensionen und über 170 Millionen Bewertungen entdeckt und ihre Veröffentlichung verhindert, während 610.000 weitere im Nachhinein nach User-Hinweisen gelöscht wurden.

Betrügerische Entwickleraccounts

Eine weniger transparente Betrugsmöglichkeit sind Entwickleraccounts, die gezielt schadhafte Apps verbreiten. Um dies zu unterbinden, prüft Apple regelmäßig Entwickleraccounts, löst sie bei Verstößen auf und entzieht ihnen damit den Zugang zum Apple Developer Program. 2021 etwa hat das Unternehmen rund eine Million solcher Accounts entweder gelöscht oder direkt bei der Anmeldung abgelehnt.

Zahlungs- und Kreditkartenbetrug

Am schmerzhaftesten für die meisten Anwender:innen dürfte es sein, wenn der Betrug aufs Geld geht. Seit Jahrzehnten ist Zahlungs- und besonders Kreditkartenbetrug ein Übel, das scheinbar nicht in den Griff bekommen werden kann. Und so kommt es auch im App Store häufig dazu, dass mit gestohlenen Kreditkarten bezahlt wird – 3,3 Millionen Stück allein im Jahr 2021. In diesem Zusammenhang hat Apple auch 600.000 Accounts gesperrt und insgesamt Schaden in Höhe von 1,5 Milliarden Dollar verhindert.

EU-Einigung auf einheitliche Ladebuchsen

In vielen Haushalten sammeln sich Ladegeräte für Smartphones oder Tablets. Die EU macht dem nun ein Ende und legt USB-C als einheitlichen Standard für Ladebuchsen von zahlreichen Elektrogeräten fest.
Handy, Tablet, Kopfhörer und Laptop brauchen – je nach Hersteller – oft verschiedene Ladekabel, damit ist künftig Schluss.

Mit Blick auf Smartphones hatte sich vor allem der iPhone-Konzern Apple mit seinem hauseigenen Lightning-Anschluss gegen eine einheitliche Lösung in der EU bislang gewehrt. Am Dienstag einigten sich EU-Staaten und das Europaparlament darauf, dass es ab Mitte 2024 einheitliche Ladekabel geben wird. Die Details:

Welche Geräte sind betroffen?
Zunächst hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, dass sechs Geräte-Kategorien unter die neuen Regeln fallen sollen. Neben Smartphones waren das Tablets, Kopfhörer, Lautsprecher, tragbare Spielekonsolen und Kameras. Das Parlament hatte in den Verhandlungen zudem durchsetzen können, dass auch Laptops, E-Reader, Tastaturen und Computer-Mäuse, Navis, Smartwatches und elektrisches Spielzeug dabei sind. Voraussetzung: Die Geräte müssen groß genug für einen entsprechenden Anschluss sein. Für Laptops tritt die Regelung später in Kraft als für die anderen Produkte.

Bekomme ich dann mit jedem Gerät ein neues USB-C-Kabel?
Nicht zwangsläufig. Das Gerät selbst soll unabhängig von Ladegerät und -kabel verkauft werden können. Verbraucher hätten so die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie ein zusätzliches Kabel benötigen oder darauf verzichten. Nach vier Jahren soll der Nutzen überprüft werden, gegebenenfalls könnte der getrennte Verkauf dann sogar zur Pflicht werden.

Was soll der Vorstoß bewirken?
Zum einen sollen Verbraucher davon profitieren – weil weniger Kabel in ihrem Haushalt sind und sie zudem Geld sparen, wenn sie nicht mit jedem Gerät ein neues Netzteil erwerben müssen. Zum anderen soll Elektroschrott vermieden werden. Die EU-Kommission spricht von 11 000 Tonnen jährlich durch entsorgte und nicht benutzte Ladegeräte, wovon rund 1000 Tonnen eingespart werden könnten.

Die Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini sagte zum Verhandlungsergebnis zudem: “Das spart Ressourcen, schont das Klima und die Nerven der Verbraucherinnen und Verbraucher.” Angaben der EU-Kommission zufolge könnten Verbrauchern jährlich 250 Millionen Euro einsparen.

Warum sträuben sich Kritiker gegen die Vereinheitlichung?
Der Digitalverband Bitkom spricht davon, dass Innovationen ausgebremst werden. Schon jetzt setze sich induktives, kabelloses Laden immer weiter durch. “EU-Parlament und EU-Staaten hinken der technischen Entwicklung damit Jahre hinterher”, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Selbst Apple war vor ein paar Jahren einheitlich auf USB-C bei allen Macbook-Laptops umgestiegen. Der Konzern brachte gerade erst Montag bei der neuen Generation des Macbook Air den hauseigenen magnetischen Magsafe-Ladeanschuss zurück. Sein Vorteil ist im Vergleich zu USB-C, dass das Kabel einfach abspringt, statt kaputtzugehen, wenn man daran stark zieht.

Warum gibt es keinen Standard für kabelloses Laden?
Das EU-Parlament wollte das eigentlich auch in Angriff nehmen. Der Kompromiss besagt nun: “Die Europäische Kommission soll Maßnahmen ergreifen, die zu einem Standard für das kabellose Laden führen sollen”, teilte Cavazzini mit, die die letzte Verhandlungsrunde am Dienstag geleitet hatte. Dafür seien zwei Jahre Zeit vorgesehen. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton betonte, dass man die nun beschlossenen Standards je nach technologischer Entwicklung auch anpassen könne.

Wann genau treten die Regeln in Kraft?
Geplant ist Mitte 2024. Es gilt als Formsache, dass Parlament und EU-Staaten dem nun gefundenen Kompromiss noch formell zustimmen. Mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren ab der offiziellen Verabschiedung treten die Regeln dann in Kraft – mit Ausnahme von Laptops, für die 40 Monate vorgesehen sind. Das EU-Parlament hätte sich gewünscht, dass die Änderungen schneller kommen, konnte sich hier aber nicht durchsetzen. Breton rechnet aber damit, dass Hersteller ihre Geräte bereits früher anpassen werden.