Apple erreicht Aufschub bei Lockerung der App-Store-Regeln

Epic scheiterte mit einem eigenen iPhone-App Store. Ein Nebeneffekt waren neue Wege für App-Entwickler, Nutzer auf Bezahlwege außerhalb der Apple-Plattform hinzuweisen. Dies liegt aber auf Eis.

San Francisco (dpa) – Apple ist es in letzter Minute gelungen, eine per Gerichtsurteil verordnete Lockerung der App-Store-Regeln aufzuschieben.

Ein US-Berufungsgericht entschied, dass die Einwände von Apple ernsthafte Fragen aufwerfen und dem iPhone-Konzern bei einem Fehler erheblicher Schaden entstehen könne. Deshalb stoppte es für die Dauer des Verfahrens die Umsetzung der Änderungen, die am Donnerstag in Kraft treten sollten.

Gemäß der Entscheidung einer kalifornischen Bezirksrichterin sollten App-Entwickler in den USA das Recht bekommen, bei ihren Anwendungen per Links oder Schaltflächen auf Bezahlmöglichkeiten außerhalb von Apples Plattform hinzuweisen. Das Urteil fiel Anfang September in dem Prozess zwischen Apple und der Firma Epic Games, von der das Online-Spiel “Fortnite” stammt. Apple argumentierte, durch die Änderung drohe Schaden für Verbraucher und die Integrität der App-Store-Plattform.

Das Berufungsgericht störte sich unter anderem an der Feststellung der Bezirksrichterin, dass Apple mit seinen Geschäftspraktiken zwar nicht das Kartellrecht, aber ein kalifornisches Gesetz gegen unfairen Wettbewerb verletzt habe. Apple begrüßte den Aufschub. “Wir befürchten, dass die Änderungen zu neuen Datenschutz- und Sicherheitsrisiken geführt hätten”, sagte ein Sprecher.

Epic gegen Apple

Epic wollte in dem Prozess das Recht erstreiten, auf dem iPhone einen eigenen App Store betreiben zu dürfen – und scheiterte damit. Doch die Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers entschied zugleich, dass Apple Entwicklern nicht mehr verbieten darf, Nutzer auf Möglichkeiten zum günstigeren Kauf der Artikel außerhalb des App Stores hinzuweisen.

Apple warnte, dass einige Entwickler aus Sicht des Konzerns die Entscheidung der Richterin zu großzügig interpretierten und auch ganze alternative Bezahlabläufe hinter die Links packen wollten. Wie der Konzern argumentiert, könnten dadurch böswillige Entwickler Nutzerdaten missbrauchen, während Apple dies nicht verhindern könnte.

Apple erlaubt den Kauf digitaler Güter – etwa virtuelle Artikel in Spiele-Apps – grundsätzlich über die hauseigene Bezahlplattform. Dabei wird eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent an den Konzern fällig. Apple argumentiert unter anderem, dass durch das Verfahren Nutzer vor Betrugsversuchen und einem Missbrauch ihrer Daten geschützt würden. Einige App-Entwickler kritisieren, dass die Abgabe ungerechtfertigt hoch sei.

Analysten von Morgan Stanley verwiesen darauf, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts positiv für die App-Store-Einnahmen von Apple sein werde.

Das App-Store-System von Apple und des Android-Entwicklers Google geriet zuletzt verstärkt ins Augenmerk von Wettbewerbshütern und Politikern. In einigen Ländern – und auch der EU – gibt es Pläne, eine Öffnung der iPhone-Plattform für andere App Stores vorzuschreiben. Apple warnt vor Gefahren für Nutzer durch einen solchen Schritt.

Lahmes Internet? Bundesnetzagentur legt Mess-Vorgaben fest

Verbraucher können weniger zahlen, wenn ihr Internetanschluss nicht die versprochene Geschwindigkeit bietet. Jetzt gibt es behördliche Vorgaben, wie der Anschluss dafür untersucht werden muss.

Bonn (dpa) – Die Bundesnetzagentur hat Regeln festgelegt, auf deren Basis Verbraucherinnen und Verbraucher bei schlechtem Festnetz-Internet ihre Monatszahlungen kürzen dürfen.

In einer Verfügung für das neue Minderungsrecht heißt es, dass die Verbraucher insgesamt 30 Tests an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchführen müssen, wie die Regulierungsbehörde am Mittwoch in Bonn bekanntgab. Die Verbraucher müssen dabei die Desktop-App “breitbandmessung.de” nutzen und ein LAN-Kabel verwenden. Das neue Minderungsrecht stärkt die Position des Verbrauchers gegenüber dem Anbieter erheblich. Ab dem 13. Dezember kann die Desktop-App mit den neuen Vorgaben genutzt werden.

Internettarife enthalten ein Produktinformationsblatt, in dem der Anbieter die maximale und die minimale Übertragungsgeschwindigkeit sowie die normalerweise zur Verfügung stehende Datenrate angibt. Aus Sicht von Verbraucherschützern versprechen die Firmen in ihrer Werbung mitunter zu viel. Das Minderungsrecht könnte dazu führen, dass Internetprovider realistischere Angaben machen oder mehr Einsatz zeigen, um Internetanschlüsse zu verbessern, so die Hoffnung der Verbraucherschützer.

Ein Entwurf der Verfügung vom September hatte andere Vorgaben enthalten – dem Papier zufolge hätten die Verbraucher nur insgesamt 20 Mal an zwei Tagen testen müssen, um den Anspruch auf Preisminderung gegebenenfalls schwarz auf weiß bescheinigt zu bekommen. Die nun festgelegten Vorgaben sehen nun hingegen 30 Tests an drei Tagen vor. Zwischen den Tagen muss mindestens ein Tag Abstand sein. Fängt ein Verbraucher also am kommenden Montag an zu testen, hätte er frühestens am Freitag danach sein Messprotokoll in der Hand.

Anspruch bei zu niedrigem Speed

Die Verordnung enthält weitere Vorgaben. So liegt ein Anspruch auf Preisminderung oder auf Sonderkündigung vor, wenn der Mindestspeed an zwei der drei Messtagen einmal oder mehrfach unterschritten wird. Beim Maximalspeed ist dies der Fall, wenn an zwei von drei Messtagen 90 Prozent des vertraglich zugesicherten Höchstwerts keinmal erreicht wurden. Die normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsrate muss in 90 Prozent aller Messungen erreicht werden.

Bescheinigt das Messprotokoll dem Verbraucher eine Diskrepanz zwischen tatsächlicher und versprochener Leistung, kann er sich bei seinem Provider melden – der muss reagieren. Ist der Anbieter uneinsichtig und will er keine Minderzahlung akzeptieren, könnte der Verbraucher vor das Amtsgericht ziehen – dort hätte er mit dem Messprotokoll sehr gute Karten. Zwar konnte er schon vor Gültigkeit des neuen Minderungsrechts vor Gericht ziehen, dort war seine Position aber deutlich schwächer als jetzt.

Die Verbraucherschützer Bundeszentrale (vzbv) bewertet das Minderungsrecht generell als großen Schritt hin zur Stärkung des Verbrauchers. Digitalexpertin Susanne Blohm wies am Mittwoch darauf hin, dass die Anforderungen an die Messungen im Vergleich zum September-Entwurf gestiegen seien und einen höheren Zeitaufwand erforderten. “Hier musste das Interesse an einer rechtssicheren Ausgestaltung und angemessenen und praktikablen Handhabung des Messtools in Einklang gebracht werden.”

Der vzbv will nun im Blick haben, wie die neuen Rechte umgesetzt werden und die Provider damit umgehen. “Aus Verbrauchersicht ist es wichtig, dass das Minderungs- und Sonderkündigungsrecht leicht von Verbraucherinnen und Verbrauchern geltend gemacht werden kann und nicht zum Beispiel durch windige Tarifoptionen zum zahnlosen Tiger wird”, sagte Verbraucherschützerin Blohm.

Der Branchenverband VATM sieht das Minderungsrecht kritisch. Verbandsgeschäftsführer Jürgen Grützner wies darauf hin, dass die im Netz üblichen Schwankungen nicht automatisch eine schlechtere Nutzungsmöglichkeit für den Verbraucher bedeuten, etwa wenn der nur Mails downloade oder Videos auch bei geringerer Bandbreite ruckelfrei funktionieren.

Apple erreicht Aufschub bei App-Store-Änderungen in den USA

Der “Fortnite”-Entwickler Epic Games wollte das Recht auf einen eigenen App Store auf dem iPhone durchsetzen. Das klappte nicht. Lediglich eine Lockerung der App-Store-Regeln wurde verordnet.

San Francisco (dpa) – Apple ist es in letzter Minute gelungen, eine per Gerichtsurteil verordnete Lockerung der App-Store-Regeln aufzuschieben.

Ein US-Berufungsgericht entschied am Mittwoch, dass die Einwände von Apple ernsthafte Fragen aufwerfen und dem iPhone-Konzern bei einem Fehler erheblicher Schaden entstehen könne. Deshalb stoppte es die Umsetzung der Änderungen, die am Donnerstag in Kraft treten sollten.

Bis zu 30 Prozent gehen an Apple

Apple erlaubt den Kauf digitaler Güter – etwa virtuelle Artikel in Spiele-Apps – grundsätzlich über die hauseigene Bezahlplattform. Dabei wird eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent an den Konzern fällig. Apple argumentiert unter anderem, dass durch das Verfahren Nutzer vor Betrugsversuchen und einem Missbrauch ihrer Daten geschützt würden. Einige App-Entwickler kritisieren, dass die Abgabe ungerechtfertigt hoch sei.

Apple warnte, dass einige Entwickler aus Sicht des Konzerns die Entscheidung der Richterin zu großzügig interpretierten und auch ganze alternative Bezahlabläufe hinter die Links packen wollten. Wie der Konzern argumentiert, könnten dadurch böswillige Entwickler Nutzerdaten missbrauchen, während Apple dies nicht verhindern könnte.

Die Entwicklung der Handy-Kamera

Jeder hat sie heutzutage im Handy dabei: Eine leistungsfähige Kamera steckt in jedem modernen Smartphone. Das war nicht immer so. Wann kam eigentlich die Linse ins Handy?

Früher waren Fotokameras unhandliche Apparate, heute passen sie im Handy eingebaut in jede Hosentasche. Der Trend, mit dem Gerät zum Telefonieren auch Bilder machen zu können, begann kurz vor der Jahrtausendwende. Ein Rückblick:

FOTO: Das erste über ein Handy verschickte Foto der Welt zeigte ein Baby. Der Software-Unternehmer Philippe Kahn wartete im Jahr 1997 darauf, dass seine Frau die gemeinsame Tochter zur Welt bringt. In der Klinik in Kalifornien kam Kahn auf die Idee, eine Technologie zu entwickeln, Bilder sofort teilen zu können. Er verknüpfte seine Digitalkamera mit seinem aufklappbaren Handy. So konnte er die ersten Momente seiner Tochter einfangen und das Foto sofort per E-Mail weiterleiten.

KAMERA: Bis das erste Handy mit eingebauter Kamera auf den Markt kam, sollten zwei Jahre vergehen. 1999 veröffentlichte Toshiba sein Modell Camesse, das es ausschließlich in Japan gab. Der Vorreiter einer Generation von Smartphones mit Foto- und Videofunktion schoss Bilder mit einer Auflösung von 0,1 Megapixel (100 000 Pixel). Zum Vergleich: Der bereits im Jahr 1987 von IBM eingeführte Computergrafik-Standard VGA (Video Graphics Array) bot mit maximal 640 mal 480 Pixel etwa das Dreifache. Die moderne 4k-Auflösung (auch Ultra-HD genannt) stellt Filme mit 3840 zu 2160 Pixel dar. Ein einziges Standbild ist demnach etwa acht Megapixel groß. Mit etwas Verzögerung erreichte der Trend zur integrierten Kamera 2002 auch Deutschland – mit Multimedia-Mobiltelefonen wie dem Nokia 7650.

VIDEO: Nur ein Jahr später lernten die Handy-Bilder laufen. Das auf der Technikmesse Cebit im Jahr 2003 vorgestellte Nokia 3650 hatte eine Camcorder-Funktion, wie es damals hieß. Das bedeutet: Mit dem Modell konnten neben Fotos auch Videos aufgenommen werden. Die integrierte Kamera brachte die Umgebung in VGA-Auflösung ins Handy. Allerdings konnte kein Ton aufgenommen werden, und die Aufnahmen liefen lediglich mit zehn Bildern pro Sekunde bei einer maximalen Dateigröße von 100 Kilobyte. Zum Vergleich: Streamingdienste bringen heute Filme mit bis zu 60 Bildern pro Sekunde in hochauflösendem 4k ins heimische Wohnzimmer. Voraussetzung: Schnelles Internet mit mindestens 25 Megabit pro Sekunde – das sind umgerechnet über 3000 Kilobyte pro Sekunde.

SELFIE: Gegen Ende des Jahres 2003 ging ein weiterer Anbieter mit einer anderen Neuerung – nämlich einer Frontkamera – an den Start. In einer Zeit, als Selbstporträts überwiegend noch nicht als Selfies bezeichnet wurden, veröffentlichte Sony Ericsson mit dem Z1010 ein Handy mit einer Kamera zwischen Bildschirm und Tastatur. Sowohl diese vordere als auch die hintere Optik hielten Bilder mit 300 000 Pixeln – als VGA-Auflösung – fest. Die eigentliche Intention hinter der Frontkamera war ihrer Zeit voraus: Da das Z1010 auch eine Video-Funktion hatte, sollten mit der Frontkamera Geschäftskunden angesprochen werden, die sich über Videotelefonie verständigen wollen.

DOPPELLINSE: Wer heute ein neues Handy umdreht, sieht oft mehr als eine Linse. Dieser Trend begann bereits vor zehn Jahren, hatte aber bei den ersten Modellen mit Doppelkamera einen anderen Hintergrund. Sowohl LG mit dem Optimus 3D als auch HTC mit dem Evo 3D wollten dem Nutzer Aufnahme und Wiedergabe von dreidimensionalen Videos ermöglichen. Der 3D-Hype ebbte ab, die Doppellinsen blieben – bei beiden Herstellern: HTC setzte mit dem One M8 (2014) auf eine bessere Bildqualität, LG mit dem G5 (2016) auf größere Tiefenschärfe. Die Doppellinse kam Ende 2016 auch bei Apple an. Das damalige Flaggschiff iPhone 7 Plus war das erste Modell mit zwei Kameras. Aktuelle Geräte bieten auf der Rückseite drei (etwa iPhone 12 Pro), vier (Samsung Galaxy A72) oder sogar fünf Kameralinsen (Nokia 9 PureView).

SOFTWARE/KI: Moderne Smartphones können erstmals bessere Bilder als normale Kameras machen. Dies ermöglicht eine in der Software eingebaute KI (Künstliche Intelligenz). Die Kamera scannt dadurch Motive und nimmt eigenständig Einstellungen vor. Das heißt: Die KI erkennt automatisch, ob ein Haus, eine Gruppe von Menschen oder ein sich bewegender Sportler abgelichtet werden soll. Bei Nachtaufnahmen oder schlechten Lichtverhältnissen können auch mit dem Smartphone Fotos gelingen, für die bisher eine teure Spiegelreflexkamera nötig war. Vorreiter auf dem Gebiet war Google mit seiner Pixel-Reihe, inzwischen zogen auch Apple mit dem iPhone 12 und andere Hersteller nach. Die KI-Software baut dabei zum Teil ein Foto aus mehreren Aufnahmen zusammen.

HOLLYWOOD: Im Portfolio des Kult-Regisseurs Steven Soderbergh finden sich Filme wie “Sex, Lügen und Video”, “Traffic” oder “Out of Sight”. 2018 wagte der US-Amerikaner etwas Neues. Den Streifen “Unsane” drehte der Filmemacher ausschließlich mit seinem Smartphone. Zum Einsatz kam Medienberichten zufolge ein iPhone 7 Plus. Vorreiter bei dieser Art zu filmen war Soderbergh aber nicht. Bereits 2011 drehte der südkoreanische Regisseur Park Chan-wook (“Oldboy”) seinen bei der Berlinale prämierten Kurzfilm “Night Fishing” mit einem iPhone 4.

BSI befürchtet mehr Erpresser-Software zu Weihnachten

Nutzen Cyberkriminelle die dünne Personalbesetzung in den IT-Abteilungen über die Feiertage aus, um heimtückische Schadsoftware zu lancieren? Die Hacker könnten dabei zum Teil leichtes Spiel haben.

Bonn (dpa) – Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundeskriminalamt (BKA) haben für die kommenden Weihnachtsfeiertage vor einem erhöhten Risiko für Cyberangriffe auf Unternehmen und Organisationen gewarnt.

Gefahrenursache sei zum einen eine Welle von Spam-Nachrichten, die mit der gefährlichen Schadsoftware Emotet infiziert sind. Außerdem beobachten BSI und BKA, dass die kriminelle Szene, die sich auf Erpressungssoftware spezialisiert hat, aktuell um Mitstreiter wirbt.

Schlechter Schutz

Das Risiko werde weiterhin durch einen schlechten Schutz vor Cyberangriffen in Unternehmen und Organisationen verschärft. So seien viele Server der Microsoft-Kommunikationsplattform Exchange immer noch verwundbar. Das BSI sieht darin ein bedrohliches Szenario und forderte die Verantwortlichen auf, angemessene IT-Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Die Sicherheitslücken wurden von Microsoft längst erkannt und durch Updates geschlossen. Diese müssen aber von den IT-Verantwortlichen auch installiert werden.

BSI-Präsident Arne Schönbohm sagte, insbesondere Feiertage, Urlaubszeiten und auch Wochenenden seien in der Vergangenheit wiederholt für solche Angriffe genutzt worden, da viele Unternehmen und Organisationen dann weniger reaktionsfähig seien. “Jetzt ist die Zeit, entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen!”

Deutliche Zunahme 2021

BKA-Präsident Holger Münch, sagte: “Die Bedrohung durch Ransomware fordert uns mehr denn je.” 2021 zeichne sich eine deutliche Zunahme der Fallzahlen bei Angriffen mit Ransomware ab.” Dass Emotet nach dem Zerschlagen der Infrastruktur der Schadsoftware Anfang 2021 wieder im Umlauf ist lasse die Dynamik in diesem Deliktbereich erkennen. “Das aktive öffentliche Werben von Hackergruppierungen für ihr kriminelles Geschäftsmodell “Cybercrime as a Service” unterstreicht einmal mehr Professionalität und Vernetzungsgrad unseres Gegenübers.”

BSI und BKA raten angesichts der geschilderten Bedrohungslage den Unternehmen und Organisationen dazu, sich besser auf mögliche Angriffe vorzubereiten. So sollten insbesondere funktionsfähige Datensicherungen (Backups) vorgehalten werden. Notfallkonzepte müssten vorbereitet und eingeübt werden. Schönbohm und Münch forderten von Cyberangriffen betroffene Unternehmen und Privatpersonen auf, eine Strafanzeige bei ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder den Zentralen Ansprechstellen Cybercrime (ZAC) zu stellen. Nur so werde der tatsächliche Umfang dieses Kriminalitätsphänomens erkannt.

“Zeit fürs Gehen”: Prinz William bittet in neuer Folge zum Spaziergang

Den grauen Alltag kurz vergessen und sich mit Prinz William die Füße vertreten? Die neue Folge “Zeit fürs Gehen” wird es möglich machen.

Wer für seine Apple Watch den Dienst Fitness+ abonniert hat, wird ab dem 6. Dezember gemeinsam mit dem britischen Thronfolger Prinz William (39) spazieren gehen können. Der Royal ist der Stargast der abschließenden Folge der zweiten Staffel der Audio-Serie. Es handelt sich dabei um eine Sonderfolge zur Weihnachtszeit, gab Apple per Pressemitteilung bekannt.

Die Folge mit Prinz William wird 37 Minuten dauern, etwas mehr als die Hälfte davon wird der Royal unter anderem darüber sprechen, wie wichtig es ist, geistig fit zu bleiben. Die restliche Zeit der Episode, die als Sondersendung auch auf Apple Music 1 gesendet wird, ist mit Musik gefüllt, die William am Herzen liegt.

Ein kurzer Promi-Plausch
“Zeit fürs Gehen” (Original: “Time To Walk”) soll die Hörerinnen und Hörer dazu motivieren, sich mehr zu bewegen. In den einzelnen Episoden tun es ihnen Berühmtheiten des öffentlichen Lebens gleich. Jede Folge wurde aufgezeichnet, während der Star gerade spazieren ging oder einen Ort besuchte, der ihm besonders am Herzen liegt. Vor Prinz William waren das etwa schon Sängerin Dolly Parton (75), Model Naomi Campbell (51), Autor Stephen Fry (64) oder Schauspielerin Jane Fonda (83), um nur einige zu nennen.

Die “CovPass”-App ist die meistgeladene kostenlose iPhone-App 2021

Wie schon im vergangenen Jahr hat die Corona-Pandemie auch 2021 Auswirkungen auf die meistgeladenen Apps für iPhone und iPad. Gleich drei Corona-Apps befinden sich in den Top Five.

Die Corona-Pandemie hat Deutschland weiterhin fest im Griff. Das verdeutlichen auch die von Apple veröffentlichten Listen der am häufigsten heruntergeladenen Apps des Jahres. Spitzenreiter bei den meistgeladenen kostenlosen Apps für das iPhone ist die Anwendung “CovPass”, mit der Nutzerinnen und Nutzer ihre Impfzertifikate verwalten können.

Direkt auf dem zweiten Rang folgt die “Luca”-App, die eine rasche Kontaktnachverfolgung während der Pandemie ermöglichen soll. Die “Corona-Warn-App”, mit der Infektionsketten möglichst schnell unterbrochen werden sollen, landet auf Rang vier. Im vergangenen Jahr hatte die App die Liste noch angeführt. Damals waren “CovPass” und “Luca” aber noch nicht erhältlich.

Die Top Five vervollständigen der beliebte Messenger “WhatsApp” (Rang drei) und die Social-Media-Plattform “Instagram”. Auf den weiteren Plätzen liegen – in dieser Reihenfolge – “YouTube”, “Vinted”, “Google Maps”, “PayPal” und “TikTok”.

Unter den kostenpflichtigen iPhone-Apps belegt “Blitzer.de Pro” wie schon im vergangenen Jahr den ersten Platz vor dem Messenger “Threema”. “Oje, ich wachse!” sichert sich neu den dritten Rang. Rezepte für den Thermomix gibt es mit “food with love” auf der Vier und “Forest – Bleib fokussiert” landet auf der Fünf. Dahinter liegen “AutoSleep Schlaftracker”, “WeatherPro”, “GoodNotes 5”, “TouchRetouch” und “ADAC Camping / Stellplatz 2021”.

Die iPad-Bestenlisten
Produktivität, Unterhaltung und Kommunikation stehen sowohl bei den meistgekauften als auch bei den am häufigsten heruntergeladenen, kostenlosen iPad-Apps im Vordergrund. Zu den meistgeladenen Anwendungen gehören “Zoom”, “Microsoft Teams”, “Netflix”, “YouTube”, “Microsoft Word”, “Amazon Prime Video”, “Microsoft PowerPoint”, “Disney+”, “Google Chrome” und “Spotify”.

Meistgekauft wurden “GoodNotes 5”, “Procreate”, “Notability”, “Affinity Photo”, “Duet Display”, “AnkiMobile Flashcards”, “Atlas der Humananatomie 2021”, “Affinity Designer”, “Messaging for WhatsApp on iPad” und “MyScript Calculator”.

Die beliebtesten Games
Auf dem iPhone liegt bei den kostenlosen Videospielen erneut “Among Us!” vorne. Es folgen “Project Makeover”, “New QuizDuel”, “Subway Surfers” und “Water Sort Puzzle”. Bei den kostenpflichtigen Games führt kein Weg an “Minecraft”, “Bloons TD 6”, “Plague Inc.”, “Monopoly” sowie “MontanaBlack Kylo’s Befreiung” vorbei.

“Among Us!” führt zudem die iPad-Liste an – vor “Roblox”, “Hay Day”, “Project Makeover” und “Mario Kart Tour”. Die beliebtesten kostenpflichtigen Games sind hier “Minecraft”, “Monopoly”, “Bloons TD 6”, “Plague Inc.” und “Stardew Valley”.

Beim Spiele-Abo-Service Apple Arcade liegt unterdessen “Sonic Racing” vor “Mini Motorways”, “Cut the Rope Remastered”, “Burgerjagd” und “Skate City”. Die Top Ten komplettieren “Oceanhorn 2”, “Angry Birds Reloaded”, “Outlanders”, “NBA 2K21 Arcade Edition” sowie “Pac-Man Party Royale”.

Bildschirm am iPad in zwei Fenster teilen

Auf einem iPad kann man mehrere Fenster gleichzeitig öffnen, die entweder zur selben App oder zu verschiedenen Apps gehören. So geht’s.

iPadOS bietet mehrere Optionen, den Inhalt von Apps darzustellen: Den Vollbildmodus, bei dem eine App den gesamten Bildschirm ausfüllt. Oder Split View, hier wird der Bildschirm in zwei Abschnitte geteilt, um zwei App-Fenster darzustellen. Das können entweder zwei Fenster derselben App sein, sofern diese das unterstützt, oder jeweils ein Fenster von zwei unterschiedlichen Apps.

Sowie Slide Over. Hier wird ein schmales Fenster einer App über dem Vollbildfenster einer anderen App eingeblendet. Es lassen sich auch mehrere Slide-Over-Fenster gleichzeitig öffnen, es wird aber jeweils nur der Inhalt einer App angezeigt, die anderen Fenster sind dahinter gestapelt. Das Slide-Over-Fenster kann auch zur selben App gehören wie das Vollbildfenster im Hintergrund. Sowohl in Split View als auch bei Slide Over lassen sich Inhalte von einem Fenster in das andere ziehen, etwa Bilder aus der Fotos-App in eine E-Mail oder Texte von einer Webseite in eine Notiz.

iPad-Bildschirm teilen: Split View und Slide Over aktivieren
In iPadOS 15 ist es einfacher geworden, die unterschiedlichen Darstellungsoptionen der Fenster einzuschalten. Dazu gibt es bei den Apps, die Multitasking unterstützen, oben im Fenster ein Symbol mit drei Punkten. Dieses tippt man an, woraufhin sich drei weitere Symbole einblenden. Das linke ist für den Vollbildmodus, das Mittlere für Split View und das Rechte für Slide Over zuständig. Tippt man Split View oder Slide Over an, blendet sich das aktuelle Fenster aus, und der Home-Bildschirm und das Dock sind zu sehen.

Nun tippt man die App an, die man im anderen Fenster darstellen möchte. Soll ein weiteres Fenster derselben App geöffnet werden, tippt man deren Symbol an. War die App, die man antippt, schon geöffnet, wird das dort aktuell geöffnete Fenster gezeigt. Auch in den Fenstern von Split View und in jedem Slide-Over-Fenster gibt es oben das Symbol mit den drei Punkten. Das macht es möglich, zwischen den beiden Darstellungsarten zu wechseln, oder um die App wieder in den Vollbildmodus zu versetzen.

Split View verwenden
Die Größe der Fenster in Split View verändert man durch Ziehen an der Trennlinie nach links oder nach rechts. Dabei lässt sich die Größe nicht stufenlos, sondern nur in vorgegebenen Schritten verändern. Um die Seiten zu tauschen, zieht man eines der Fenster an dem Symbol mit den drei Punkten auf die andere Seite. Um ein Split-View-Fenster gegen dasjenige einer anderen App zu tauschen, zieht man das Symbol mit den drei Punkten nach unten. Das Fenster blendet sich aus (es bleibt anschließend im Vollbildmodus geöffnet) und der Home-Bildschirm blendet sich ein. Nun tippt man auf eine andere App, die dann in Split View angezeigt wird. Oder man zieht das Symbol einer App aus dem Dock in eines der beiden Fenster. Die dadurch ersetzte App verbleibt ebenfalls im Vollbildmodus.

Um Split View zu beenden, zieht man die Trennlinie ganz nach links oder rechts. Das ausgeblendete Fenster wird nicht geschlossen, sondern bleibt im Vollbildmodus geöffnet. Alternativ tippt man in einem der beiden Fenster oben auf das Symbol mit den drei Punkten und wählt den Vollbildmodus aus. Möchte man eine App beenden, die in Split View dargestellt wird, aktiviert man den App-Umschalter, indem man vom unteren Displayrand nach oben in die Mitte des Bildschirmes streicht und den Finger anhebt, wenn die Fenster der geöffneten Apps eingeblendet werden. Dann kann man die in Split View dargestellten Apps unabhängig voneinander an den oberen Bildschirmrand ziehen, um sie zu beenden.

Im App-Umschalter lassen sich auch zwei Apps, die im Vollbildmodus dargestellt werden, zu einem Split-View-Fenster kombinieren, wenn man eines der Fenster auf das andere zieht. Umgekehrt geht es ebenfalls. Zieht man eines der beiden Split-View-Fenster im App-Umschalter auf die freie Fläche, werden beide Apps in den Vollbildmodus versetzt.

Beim Blättern durch alle geöffneten Apps werden die Split-View-Fenster wie Vollbildfenster behandelt. Dazu streicht man am unteren Displayrand über dem schwarzen Strich mit einem Finger oder mit vier Fingern auf einer beliebigen Stelle des Displays jeweils nach links oder nach rechts. Zwischen mehreren, im Slide-Over-Fenster geöffneten Apps kann man auf diese Weise dagegen nicht wechseln.

Slide Over
Das Slide-Over-Fenster wird als schmales Fenster über einer anderen App im Vollbildmodus eingeblendet. Man kann zudem mehrere Apps in Slide Over öffnen. Man öffnet zuerst die App, die als Slide Over zu sehen sein soll, tippt auf das Symbol mit den drei Punkten und dann auf das Slide-Over-Symbol. Dock und Home-Bildschirm blenden sich ein und man wählt nun die App aus, die im Vollbildmodus geöffnet werden soll. Um eine weitere App als Slide Over zu öffnen, geht man analog vor und wählt dann wieder dieselbe App für den Slide-Over aus.

Alternativ öffnet man die App, die im Vollbildmodus verbleiben soll, blendet dann das Dock ein, indem man vom unteren Displayrand etwas nach oben streicht, tippt eine App im Dock etwas länger an, bis sich ihr Symbol vom Hintergrund löst, und zieht es dann nach oben, bis sich das schmale Rechteck mit den abgerundeten Ecken des Slide-Over-Fensters einblendet. Ist die App-Mediathek im Dock platziert, funktioniert das auch mit den dort abgelegten Apps. Das lässt sich mit weiteren Apps wiederholen, man zieht dazu das Symbol der App auf das Slide-Over-Fenster.

Im Slide-Over-Modus wird immer nur eine der Apps angezeigt. Um durch die Apps zu blättern, wischt man mit einem Finger am unteren Rand des Slide-Over-Fensters (dort, wo der dunkle Querstrich angezeigt wird) nach rechts oder links. Um alle Slide-Over-Apps nebeneinander einzublenden, streicht man vom unteren Rand des Bildschirmes über das Slide-Over-Fenster etwas nach oben (zieht man zu weit nach oben, wird das Slide-Over-Fenster ausgeblendet), bis sich alle Apps einblenden. Dann tippt man eine andere App an. In dieser Ansicht lassen sich die Apps auch schließen. Dazu zieht man wie im App-Umschalter ein Fenster an den oberen Bildschirmrand. Alternativ wechselt man zum App-Umschalter und kann auch hier die Slide-Over-Apps beenden. Um sie einzublenden, wischt man vom rechten Bildschirmrand in die Mitte.

Das Slide-Over-Fenster wird entweder rechts oder links auf dem Display platziert. Um die Seite zu wechseln, zieht man es an dem Symbol mit den drei Punkten auf die andere Seite. Dabei werden auch alle Fenster verschoben, die momentan hinter dem vorderen Fenster liegen. Um das Slide-Over-Fenster vorübergehend auszublenden, schiebt man es an den drei Punkten mit etwas Schwung ganz an den rechten oder linken Bildschirmrand. Auch in diesem Fall werden alle Apps als Einheit behandelt. Um das Slide-Over-Fenster wieder einzublenden, wischt man auf der Seite, auf der man es ausgeblendet hat, vom Rand des Bildschirmes etwas nach innen.

Das Slide-Over-Fenster und das Vollbildfenster der App im Hintergrund sind nicht miteinander gekoppelt. Man kann darum zu einer anderen App im Vollbildmodus wechseln, das Slide-Over-Fenster bleibt davon unberührt und wird weiterhin angezeigt. Außerdem kann man in der Hintergrund-App Split View aktivieren, das Slide-Over-Fenster bleibt auch in diesem Fall geöffnet. Und werden zwei Apps in Split-View angezeigt, kann man weitere Apps in Slide Over öffnen, indem man ihr Symbol aus dem Dock auf die Trennlinie zieht. Die Kombination von Split View und Slide Over funktioniert aber nur auf iPad-Modellen, die mindestens einen A10-Prozessor haben.

Zentralfenster
Tippt man in der Mail-App auf das Symbol für eine neue E-Mail, öffnet sich das Nachrichtenfenster zentral über dem Fenster der App. Mit einem Tipp auf das Symbol mit den drei Punkten oben im Fenster kann man alternativ auch zu Split View, Slide Over oder in den Vollbildmodus wechseln. Zurück geht es ebenfalls, denn in diesem Fenster wird nach dem Tipp auf die drei Punkte außer den drei üblichen Symbolen noch ein viertes für das zentrale Fenster eingeblendet. Auch empfangene oder gesendete Nachrichten lassen sich im zentralen Fenster darstellen. Dazu tippt man in einem Postfach etwas länger auf eine Mail und tippt dann auf „In neuem Fenster öffnen“. Das funktioniert außerdem analog in Nachrichten und in Notizen, wenn man dort etwas länger auf eine Notiz in der Liste oder auf einen Kontakt tippt.