{"id":1141,"date":"2021-04-12T09:18:01","date_gmt":"2021-04-12T08:18:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.batteriewelt.com\/akkublog\/?p=1141"},"modified":"2021-04-12T09:18:01","modified_gmt":"2021-04-12T08:18:01","slug":"google-berufung-gegen-portal-urteil-zuruckgezogen-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.batteriewelt.com\/akkublog\/?p=1141","title":{"rendered":"Google: Berufung gegen Portal-Urteil zur\u00fcckgezogen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erst sah es danach aus, als ob sich der Rechtsstreit zwischen einem Medienkonzern und Google zu einem Portal des Gesundheitsministeriums in die L\u00e4nge ziehen k\u00f6nnte. Doch es kommt nun doch anders.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Berlin (dpa) &#8211; Der US-Konzern Google zieht sich aus dem Rechtsstreit um eine Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei einem Online-Gesundheitsportal zur\u00fcck.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Google-Unternehmenssprecher Kay Oberbeck teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: &#8220;Wir k\u00f6nnen best\u00e4tigen, dass wir die Berufung zur\u00fcckgezogen haben.&#8221;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei dem Rechtsstreit geht es um eine Kooperation zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium, die die Richter am Landgericht M\u00fcnchen mit ihrem Urteil im Februar vorl\u00e4ufig untersagt haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Google-Suchanfragen zu Krankheiten oder Beschwerden wurde bei den Ergebnissen prominent eine Infobox des Portals gesund.bund.de angezeigt, das vom Gesundheitsministerium unter Ressortchef Jens Spahn (CDU) verantwortet wird. Die Informationen stammen zum Beispiel vom Deutschen Krebsforschungszentrum, dem Robert Koch-Institut oder von medizinischen Fachgesellschaften. Spahn erhoffte sich durch die Kooperation mit Google einen Bekanntheitsschub f\u00fcr das Portal.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Medienh\u00e4user bef\u00fcrchten dadurch aber Nachteile, weil sie im Internet ebenfalls Gesundheitsportale anbieten. Der Konzern Hubert Burda Media hatte \u00fcber eine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, vor dem Landgericht gegen Google und die Bundesrepublik geklagt und mit dem Urteil einstweilige Verf\u00fcgungen erwirkt. Das Gericht wertete die Zusammenarbeit als Kartellversto\u00df. Die Vereinbarung schr\u00e4nke den Wettbewerb ein. Google entfernte daraufhin die Infoboxen. In dem Rechtsstreit ging es nicht um die Frage der Zul\u00e4ssigkeit des Portals als solches.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im M\u00e4rz war dann bekanntgeworden, dass der US-Konzern beim Oberlandesgericht M\u00fcnchen Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte. Der Konzern betonte damals, dass man noch in der Pr\u00fcfung sei, ob und welche rechtlichen Ma\u00dfnahmen man ergreifen wolle und deshalb vorsorglich Schritte eingeleitet habe, um zeitlichen Spielraum zu bekommen. Mit der nun zur\u00fcckgezogenen Berufung ist das Urteil rechtskr\u00e4ftig, wie das Oberlandesgericht mitteilte. Das Bundesgesundheitsministerium best\u00e4tigte, dass es seinerseits keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts eingereicht hatte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Google-Sprecher Oberbeck sagte zur zur\u00fcckgezogenen Berufung: &#8220;Da von Seiten des Bundesministeriums f\u00fcr Gesundheit keine Berufung gegen die gegen den Bund erlassene einstweilige Verf\u00fcgung eingereicht wurde, k\u00f6nnen Inhalte des Gesundheitsportals gesund.bund.de somit dauerhaft nicht mehr in die Health Condition Knowledge Panels eingebunden werden. Damit er\u00fcbrigt sich ein Vorgehen von unserer Seite.&#8221; Mit den Panels sind die Infoboxen auf der Suchmaschinen-Seite gemeint.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Philipp Welte, Vorstand bei Hubert Burda Media, teilte der dpa am Freitag mit: &#8220;Das Landgericht M\u00fcnchen hat ein Zeichen gesetzt f\u00fcr die unabh\u00e4ngige Presse, und es hat den Monopolen klare Grenzen aufgezeigt.&#8221; Dass Google das Urteil akzeptiere, &#8220;werten wir als ein Zeichen des Respekts vor der Freiheit der Medien als einem Grundwert unserer demokratischen Gesellschaft.&#8221;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Neben diesem Rechtsstreit besch\u00e4ftigten sich auch andere Stellen mit dem Gesundheitsportal. Der Wort &amp; Bild Verlag aus Baierbrunn stellte bei einem Berliner Gericht einen Antrag auf einstweilige Verf\u00fcgung gegen den Bund. Ein Gerichtssprecher teilte auf Nachfrage mit, dass es noch keinen Termin in diesem Verfahren gebe. Zum Portfolio des Wort &amp; Bild Verlags z\u00e4hlt zum Beispiel die Marke &#8220;Apotheken Umschau&#8221;.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch die deutschen Medienregulierer pr\u00fcfen das Portal derzeit. Die Medienanstalt Hamburg\/Schleswig-Holstein stie\u00df im Dezember das interne Verfahren an. Es wird gepr\u00fcft, ob durch die prominente Darstellung des Gesundheitsportals andere journalistisch-redaktionelle Angebote aus dem Themenbereich Gesundheit diskriminiert werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erst sah es danach aus, als ob sich der Rechtsstreit zwischen einem Medienkonzern und Google zu einem Portal des Gesundheitsministeriums in die L\u00e4nge ziehen k\u00f6nnte. Doch es kommt nun doch anders. Berlin (dpa) &#8211; Der US-Konzern Google zieht sich aus dem Rechtsstreit um eine Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei einem Online-Gesundheitsportal zur\u00fcck. 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