{"id":2379,"date":"2022-08-23T02:38:56","date_gmt":"2022-08-23T01:38:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.batteriewelt.com\/akkublog\/?p=2379"},"modified":"2022-08-23T02:38:56","modified_gmt":"2022-08-23T01:38:56","slug":"was-erlaubt-ist-und-was-nicht","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.batteriewelt.com\/akkublog\/?p=2379","title":{"rendered":"Was erlaubt ist \u2013 und was nicht"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Nutzung von Smartphones ist beim Autofahren streng geregelt. Bei Verst\u00f6\u00dfen drohen empfindliche Strafen. Hier lesen Sie, was Sie am Steuer mit dem Handy tun d\u00fcrfen \u2013 und was verboten ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Navigation, Telefonie, Facebook: Viele Autofahrer greifen auch am Steuer zum Smartphone. Aus gutem Grund gelten f\u00fcr die Handynutzung im Stra\u00dfenverkehr aber strenge Regeln, schlie\u00dflich kann eine unachtsame Nutzung das Unfallrisiko erheblich erh\u00f6hen \u2013 auch f\u00fcr andere Verkehrsteilnehmer. Weil die Gesetzgebung dabei viele Facetten hat und teils saftige Strafen drohen, haben wir uns f\u00fcr Sie schlau gemacht: Hier lesen Sie, was Sie am Steuer mit Ihrem Handy tun d\u00fcrfen, welche Strafen drohen und worauf Sie achten sollten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zahlreiche Zwischenf\u00e4lle und viele Verbote<br>\nWer am Steuer mit dem Handy hantiert, bringt sich und andere in Gefahr. Rechtlich geh\u00f6rt die \u201eAufnahme und Nutzung mobiler Endger\u00e4te\u201c zu den Ordnungswidrigkeiten und ist mit Bu\u00dfgeld belegt. Laut einer offiziellen Statistik kam es in Deutschland im Jahr 2020 zu immerhin 413.277 solcher Handyverst\u00f6\u00dfe im Stra\u00dfenverkehr. Seit 2017 ist der Gesetzgeber im Umgang mit Delinquenten dabei strenger geworden, die Bu\u00dfgelder sind gestiegen. Neben Telefonieren mit dem Handy am Ohr sind beim Autofahren heute auch viele weitere Funktionen der mobilen Ger\u00e4te tabu.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das ist verboten \u2013 da ist erlaubt<br>\nUnter Verbot f\u00e4llt das Schreiben von Textnachrichten, aber auch das Ablehnen von Anrufen und sogar das Ablesen der Uhrzeit vom Display. Das klingt zun\u00e4chst etwas drakonisch, soll Handys\u00fcnder aber wohl auch einer effektiven Ausrede berauben: Wer mit dem Smartphone in der Hand erwischt wird, kann sich nicht mehr so leicht herausreden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Verboten ist nat\u00fcrlich auch das Surfen im Internet, das Halten des Handys ans Ohr und das Bedienen von Navigationsdiensten. Erlaubt ist wiederum das Telefonieren via Freisprechanlage oder mit einem Headset. An sich ist auch die Nutzung eines Navis in Ordnung, solange das Smartphone dabei nicht in der Hand gehalten oder auch nur ber\u00fchrt wird. Steckt das Handy also in einer Halterung, d\u00fcrfen Sie die Wegfindung ablesen, das Display aber nicht bedienen, denn es sind nur \u201ekurze\u201c Blickzuwendungen gestattet. Eine aktive Bedienung des Smartphones oder l\u00e4ngeres Hinsehen sind also in keinem Fall erlaubt. Das Ger\u00e4t darf weder \u201eaufgenommen noch gehalten\u201c werden ( \u00a7 23 Abs. 1a StVO). Das schlie\u00dft auch Musik-Apps mit ein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nutzer einer Smartwatch m\u00fcssen ebenfalls aufpassen. Das kurze Ablesen der Uhrzeit ist hier in Ordnung, die Uhr muss aber am Handgelenk getragen werden. Sprachbefehle oder die Vorlesen-Funktion sind dabei ebenfalls gestattet. Die Bedienung mit der anderen Hand oder l\u00e4ngeres Ablesen (etwa von Textnachrichten) sind hier aber ebenso tabu wie bei einem Smartphone.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die gleichen Regeln gelten \u00fcbrigens auch f\u00fcr Fahrradfahrer. Die Ausnahme: Das Fahrrad steht. Auch wenn das Auto sich nicht bewegt und der Motor abgeschaltet ist, d\u00fcrfen Fahrer nach Lust und Laune elektronische Ger\u00e4te bedienen. Dabei gibt es aber eine Ausnahme: Nutzen Sie ein Start-Stopp-System, m\u00fcssen Sie dabei die Finger von Smartphone und Co. lassen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei der Handynutzung am Steuer drohen empfindliche Strafen<br>\nAktuell unterscheidet der Gesetzgeber bei der Handynutzung am Steuer zwischen drei F\u00e4llen, bei denen unterschiedliche Strafen drohen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Werden elektronische Ger\u00e4te beim Autofahren rechtswidrig genutzt (dazu geh\u00f6rt auch das Telefonieren ohne Freisprechanlage), sind 100 Euro Bu\u00dfgeld f\u00e4llig. Dazu gibt es einen Punkt in Flensburg.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kommt es dabei zus\u00e4tzlich zu einer Gef\u00e4hrdung, steigt das Bu\u00dfgeld auf 150 Euro, es hagelt zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Findet dann auch noch eine Sachbesch\u00e4digung statt, m\u00fcssen Delinquenten 200 Euro zahlen, erhalten zwei Punkte und d\u00fcrfen ebenfalls einen Monat lang nicht fahren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zur Info: Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verfallen nach zweieinhalb Jahren. Werden Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten bestraft, dann bleiben sie f\u00fcnf Jahre erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer in der Probezeit mit dem Smartphone am Steuer erwischt wird, muss \u00fcbrigens nicht nur ein Bu\u00dfgeld zahlen und einen Punkt in Flensburg in Kauf nehmen. Bei Fahranf\u00e4ngern verl\u00e4ngert sich auch die Probezeit von urspr\u00fcnglich zwei auf vier Jahre und sie m\u00fcssen ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Achtung: Ist durch die Nutzung elektronischer Ger\u00e4te am Steuer der Tatbestand grober Fahrl\u00e4ssigkeit erf\u00fcllt (was schnell passieren kann), so k\u00f6nnen sich bei einem Unfall sowohl Teil- als auch Vollkaskoversicherung weigern, den entstandenen Schaden zu \u00fcbernehmen. Das kann dann richtig teuer werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Verbote gelten nicht nur f\u00fcr Handys<br>\nVorschriften und Strafen gelten \u00fcbrigens l\u00e4ngst nicht nur f\u00fcr Smartphones oder Handys allein. Die Handhabe von allen elektronischen Ger\u00e4ten, die \u201eder Kommunikation, Information oder Organisation\u201c dienen, ist in Deutschland beim Autofahren in gleicher Art geregelt. So steht es im \u00a7 23 der Stra\u00dfenverkehrsordnung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Strafen erwarten Handys\u00fcnder im europ\u00e4ischen Ausland<br>\nAuch im europ\u00e4ischen Ausland werden Autofahrer f\u00fcr verbotene Handynutzung am Steuer zur Kasse gebeten. Die Strafen fallen aber sehr unterschiedlich aus. Einer Aufstellung des ADAC haben wir folgende Top 5 und Bottom 5 entnommen:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Top 5:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Estland bis 400 \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gro\u00dfbritannien ab 235 \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Spanien: ab 200 \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">D\u00e4nemark: 200 \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Italien: ab 165 \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bottom 5:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Lettland: 15 \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bulgarien: ab 25 \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Island 30 \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Tschechien ab 40 \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ungarn: ab 40 \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kuriose Urteile rund ums Handy am Steuer<br>\nRund um die Handynutzer am Steuer kam es in der Vergangenheit zu einigen interessanten Urteilen der deutschen Rechtsprechung. Eine Auswahl:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer das Ladekabel beim Autofahren ins Handy steckt, erf\u00fcllt den Tatbestand der unerlaubten Handynutzung. (OLG Oldenburg vom 07.12.2015 Aktenzeichen: 2 Ss (OWi) 290\/15 DAR 2016, 151)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Fahrlehrer d\u00fcrfen als Beifahrer telefonieren, wenn der Fahrsch\u00fcler im fortgeschrittenen Ausbildungsstand ist. (BGH vom 23.09.2014 &#8211; Az. 4 StR 92\/14)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Einklemmen des Handys zwischen Ohr und Schulter gilt als unzul\u00e4ssiges Halten . (OLG K\u00f6ln, Urteil vom 20.1.2021, Az.: III-1 RBs 347\/20)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch die Bedienung elektronischer Fahrzeugschl\u00fcssel, sogenannter &#8220;Smart Keys&#8221; ist w\u00e4hrend der Fahrt verboten. (OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschluss vom 03.11.2020 &#8211; 4 RBs 345\/20, NJW 2021, 99)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Fazit<br>\nEine strenge Regelung und ordentliche Strafen f\u00fcr Handys\u00fcnder sind sicher sinnvoll: Schlie\u00dflich will niemand \u00fcberfahren werden, weil ein Autofahrer gerade Katzenvideos guckt. Typisch f\u00fcr die deutsche Gesetzgebung ist aber auch hier der Regelwust: Variable Strafen, Sonderf\u00e4lle und kuriose Rechtsprechungen machen die Lage f\u00fcr Laien manchmal un\u00fcbersichtlich. Im Grunde l\u00e4sst sich dieses Problem aber ganz einfach umgehen: Indem man beim Autofahren vom Smartphone eben die Finger l\u00e4sst. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Nutzung von Smartphones ist beim Autofahren streng geregelt. Bei Verst\u00f6\u00dfen drohen empfindliche Strafen. Hier lesen Sie, was Sie am Steuer mit dem Handy tun d\u00fcrfen \u2013 und was verboten ist. 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