{"id":1865,"date":"2021-12-09T07:06:34","date_gmt":"2021-12-09T06:06:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.batteriewelt.com\/akkublog\/?p=1865"},"modified":"2021-12-09T07:06:34","modified_gmt":"2021-12-09T06:06:34","slug":"lahmes-internet-bundesnetzagentur-legt-mess-vorgaben-fest","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.batteriewelt.com\/akkublog\/?p=1865","title":{"rendered":"Lahmes Internet? Bundesnetzagentur legt Mess-Vorgaben fest"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Verbraucher k\u00f6nnen weniger zahlen, wenn ihr Internetanschluss nicht die versprochene Geschwindigkeit bietet. Jetzt gibt es beh\u00f6rdliche Vorgaben, wie der Anschluss daf\u00fcr untersucht werden muss.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bonn (dpa) &#8211; Die Bundesnetzagentur hat Regeln festgelegt, auf deren Basis Verbraucherinnen und Verbraucher bei schlechtem Festnetz-Internet ihre Monatszahlungen k\u00fcrzen d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In einer Verf\u00fcgung f\u00fcr das neue Minderungsrecht hei\u00dft es, dass die Verbraucher insgesamt 30 Tests an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchf\u00fchren m\u00fcssen, wie die Regulierungsbeh\u00f6rde am Mittwoch in Bonn bekanntgab. Die Verbraucher m\u00fcssen dabei die Desktop-App &#8220;breitbandmessung.de&#8221; nutzen und ein LAN-Kabel verwenden. Das neue Minderungsrecht st\u00e4rkt die Position des Verbrauchers gegen\u00fcber dem Anbieter erheblich. Ab dem 13. Dezember kann die Desktop-App mit den neuen Vorgaben genutzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Internettarife enthalten ein Produktinformationsblatt, in dem der Anbieter die maximale und die minimale \u00dcbertragungsgeschwindigkeit sowie die normalerweise zur Verf\u00fcgung stehende Datenrate angibt. Aus Sicht von Verbrauchersch\u00fctzern versprechen die Firmen in ihrer Werbung mitunter zu viel. Das Minderungsrecht k\u00f6nnte dazu f\u00fchren, dass Internetprovider realistischere Angaben machen oder mehr Einsatz zeigen, um Internetanschl\u00fcsse zu verbessern, so die Hoffnung der Verbrauchersch\u00fctzer.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Entwurf der Verf\u00fcgung vom September hatte andere Vorgaben enthalten &#8211; dem Papier zufolge h\u00e4tten die Verbraucher nur insgesamt 20 Mal an zwei Tagen testen m\u00fcssen, um den Anspruch auf Preisminderung gegebenenfalls schwarz auf wei\u00df bescheinigt zu bekommen. Die nun festgelegten Vorgaben sehen nun hingegen 30 Tests an drei Tagen vor. Zwischen den Tagen muss mindestens ein Tag Abstand sein. F\u00e4ngt ein Verbraucher also am kommenden Montag an zu testen, h\u00e4tte er fr\u00fchestens am Freitag danach sein Messprotokoll in der Hand.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Anspruch bei zu niedrigem Speed<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Verordnung enth\u00e4lt weitere Vorgaben. So liegt ein Anspruch auf Preisminderung oder auf Sonderk\u00fcndigung vor, wenn der Mindestspeed an zwei der drei Messtagen einmal oder mehrfach unterschritten wird. Beim Maximalspeed ist dies der Fall, wenn an zwei von drei Messtagen 90 Prozent des vertraglich zugesicherten H\u00f6chstwerts keinmal erreicht wurden. Die normalerweise zur Verf\u00fcgung stehende \u00dcbertragungsrate muss in 90 Prozent aller Messungen erreicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bescheinigt das Messprotokoll dem Verbraucher eine Diskrepanz zwischen tats\u00e4chlicher und versprochener Leistung, kann er sich bei seinem Provider melden &#8211; der muss reagieren. Ist der Anbieter uneinsichtig und will er keine Minderzahlung akzeptieren, k\u00f6nnte der Verbraucher vor das Amtsgericht ziehen &#8211; dort h\u00e4tte er mit dem Messprotokoll sehr gute Karten. Zwar konnte er schon vor G\u00fcltigkeit des neuen Minderungsrechts vor Gericht ziehen, dort war seine Position aber deutlich schw\u00e4cher als jetzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Verbrauchersch\u00fctzer Bundeszentrale (vzbv) bewertet das Minderungsrecht generell als gro\u00dfen Schritt hin zur St\u00e4rkung des Verbrauchers. Digitalexpertin Susanne Blohm wies am Mittwoch darauf hin, dass die Anforderungen an die Messungen im Vergleich zum September-Entwurf gestiegen seien und einen h\u00f6heren Zeitaufwand erforderten. &#8220;Hier musste das Interesse an einer rechtssicheren Ausgestaltung und angemessenen und praktikablen Handhabung des Messtools in Einklang gebracht werden.&#8221;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der vzbv will nun im Blick haben, wie die neuen Rechte umgesetzt werden und die Provider damit umgehen. &#8220;Aus Verbrauchersicht ist es wichtig, dass das Minderungs- und Sonderk\u00fcndigungsrecht leicht von Verbraucherinnen und Verbrauchern geltend gemacht werden kann und nicht zum Beispiel durch windige Tarifoptionen zum zahnlosen Tiger wird&#8221;, sagte Verbrauchersch\u00fctzerin Blohm.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Branchenverband VATM sieht das Minderungsrecht kritisch. Verbandsgesch\u00e4ftsf\u00fchrer J\u00fcrgen Gr\u00fctzner wies darauf hin, dass die im Netz \u00fcblichen Schwankungen nicht automatisch eine schlechtere Nutzungsm\u00f6glichkeit f\u00fcr den Verbraucher bedeuten, etwa wenn der nur Mails downloade oder Videos auch bei geringerer Bandbreite ruckelfrei funktionieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verbraucher k\u00f6nnen weniger zahlen, wenn ihr Internetanschluss nicht die versprochene Geschwindigkeit bietet. Jetzt gibt es beh\u00f6rdliche Vorgaben, wie der Anschluss daf\u00fcr untersucht werden muss. Bonn (dpa) &#8211; Die Bundesnetzagentur hat Regeln festgelegt, auf deren Basis Verbraucherinnen und Verbraucher bei schlechtem Festnetz-Internet ihre Monatszahlungen k\u00fcrzen d\u00fcrfen. In einer Verf\u00fcgung f\u00fcr das neue Minderungsrecht hei\u00dft es, dass [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-1865","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.batteriewelt.com\/akkublog\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1865","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.batteriewelt.com\/akkublog\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.batteriewelt.com\/akkublog\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.batteriewelt.com\/akkublog\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.batteriewelt.com\/akkublog\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1865"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.batteriewelt.com\/akkublog\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1865\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1866,"href":"https:\/\/www.batteriewelt.com\/akkublog\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1865\/revisions\/1866"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.batteriewelt.com\/akkublog\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1865"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.batteriewelt.com\/akkublog\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1865"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.batteriewelt.com\/akkublog\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1865"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}